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Gemeinde Ehningen

Festsetzung der Grundsteuer 2024

Der Grundsteuerbetrag für 2024 ergibt sich aus dem letzten Bescheid bzw. Ihrem zuletzt erhaltenen Änderungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie so lange keinen weiteren Grundsteuerbescheid erhalten, bis eine Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel. Bewahren Sie Ihren Grundsteuer-Dauerbescheid deshalb sorgfältig auf.
Die im letzten Grundsteuerjahresbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder 01.07. bei Jahreszahlern gelten für das Jahr 2024 und später. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt zu diesen Terminen je ein Hinweis auf die Fälligkeit.
Der Grundsteuerhebesatz für 2024 beträgt für die

Grundsteuer A: 310 v.H. und für die
Grundsteuer B: 330 v.H.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Steueramt der Gemeinde Ehningen, Königstraße 29 (Zimmer 10) in 71139 Ehningen einzulegen.

Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Steuer trotz Widerspruch zu den Fälligkeitsterminen bezahlt werden muss!

Haben Sie noch Fragen?

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter Tel. 07034/121-109  oder per E-Mail: silvia.frenzel@ehningen.de gerne zur Verfügung.

 

Bürgermeisteramt

- Steueramt -

Gewerbesteuer / Grundsteuer-Vorauszahlungen werden zur Zahlung fällig

Am 15.05.2024 sind die Gewerbesteuer / Grundsteuer-Vorauszahlung für das

2. Quartal zu entrichten.

Die Höhe der fälligen Rate können Sie dem letzten schriftlichen Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuerbescheid entnehmen.

Sofern der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der Betrag abgebucht.

 

Wir weisen noch darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahn- oder Vollstreckungskosten erhoben werden.

Bürgermeisteramt

- Steueramt -

Hundesteuer 2024 wird zur Zahlung fällig

Am 15.02.2024 ist die Hundesteuer für das Jahr 2024 zu entrichten. Die Höhe der Steuer können Sie aus dem letzten Steuerbescheid entnehmen.

Sofern der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der Betrag abgebucht.

Wir weisen noch darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahn- oder Vollstreckungskosten erhoben werden.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt, Frau Frenzel unter Tel. 121-109 gerne zur Verfügung E-Mail: silvia.frenzel@ehningen.de.

 

Bürgermeisteramt

- Steueramt -

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/steueramt-wasserver-entsorgung-/-steuern/steuern