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Gemeinde Ehningen

Änderung Betreuungsumfang - Kindertageseinrichtungen

Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.

Voraussetzungen

Bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweis der/des Personensorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Verfahrensablauf

Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

vier Wochen zum Monatsende

Unterlagen

Beschäftigungsnachweise Sorgeberechtigte

Kosten

Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.

Sonstiges

Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.

Zuständigkeit

Hauptamt, Sachgebiet Betreuung

Zuständige Ansprechpartner

Bengel, Sabrina
Sachbearbeiterin im Steueramt
+49 7034 121 143
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

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http://www.ehningen.de//de/buergerservice/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen