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Gemeinde Ehningen

Neue Flächen für Gewerbe und Handwerk: Das Gewerbegebiet Leimental/Mahden

Gewerbetreibende können sich in Ehningen demnächst auf neue Flächen für Ihre Unternehmungen freuen: In seiner Sitzung vom 7. Februar 2023 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet „Leimental/Mahden“. Auch eine dafür nötige Veränderung des Flächennutzungsplans wurde vom Gemeinderat am selben Abend beschlossen. Damit ist der Bebauungsplan für das etwa vier Hektar große Gebiet im Ehninger Westen mit seiner Bekanntmachung rechtskräftig. Der Bebauungsplan sieht flexible Baufenster für Gewerbebetriebe mit einer Größe von bis zu 2000 qm vor. Zurzeit führt die Gemeindeverwaltung die bauliche Erschließung des neuen Gewerbegebiets durch, wie sie durch den Bebauungsplan definiert ist. Diese Arbeiten sollen Anfang 2024 abgeschlossen sein. Parallel hierzu findet die Vermarktung der Flächen an interessierte Gewebetreibende statt.

Interessiert an einer Fläche? Das müssen Sie wissen:

Der vom Gemeinderat beschlossene Preis pro Quadratmeter liegt bei 340 Euro.

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Eckpunkte:

Zulässig sind:

  • Gewerbebetriebe aller Art, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
  • Lagerhäuser, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
  • Lagerplätze, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
  • Anlagen für soziale Zwecke
  • öffentliche Betriebe

Nicht zulässig sind:

  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
  • selbständige Lagerhäuser
  • selbstständige Lagerplätze
  • Anlagen für sportliche Zwecke
  • Anlagen für gesundheitliche Zwecke, soweit sie nicht unter den ausnahms-weisen zulässigen Nutzungen aufgeführt sind
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
  • Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke
  • Vergnügungsstätten
  • Transport-, Fuhr-, Speditions-, Bus- und Logistikunternehmen
  • Fremdwerbung
  • Beherbergungsbetriebe
  • Tankstellen
  • Einzelhandelsbetriebe

Ausnahmsweise zulässig sind:

  • Verkaufsflächen für den Verkauf von Waren, die auf dem Grundstück mit einem Produktions- oder Handwerksbetrieb direkt verbunden sind, deren Verkaufsfläche der sonstigen Betriebsfläche dieses Produktions- oder Handwerksbetriebes deutlich untergeordnet ist und ausschließlich dem Verkauf von in direktem Zusammenhang mit dem zugehörigen Produktions- und Handwerksbetrieb entwickelten, produzierten oder weiterverarbeiteten Waren dienen (Handwerkerprivileg). Als untergeordnet gelten maximal 15 % der genehmigten, gewerblichen oder handwerklich genutzten Geschossfläche, maximal jedoch 200 m² Verkaufsfläche,
  • Rettungswache

Bitte beachten Sie auch das Pflanzgebot zur Begrünung von Dächern (Punkt C 10.5)

Der Bebaungsplan "Gewerbegebiet Leimental/Mahden" (Satzungsbeschluss vom 08.02.2023):

jeweils mit Datum vom 22.07.2022/12.01.2023

Bekunden Sie Ihr Interesse bis zum 26. Mai 2023

Bekunden Sie Ihr Interesse bitte bis 26.05.2023 per Mail oder per Post an die:

Gemeindeverwaltung Ehningen
z. Hd. Brigitta Reichert
Königstraße 29
71139 Ehningen

Damit wir Sie berücksichtigen können, benötigen wir von Ihnen hierbei folgende Angaben:

  • Art/Branche des Gewerbebetriebes
  • Beschreibung der angebotenen Produkte/Dienstleistungen
  • Gründe für die Betriebsverlegung
  • Größe der benötigten Fläche
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Anzahl Ausbildungsplätze
  • Skizze/Lageplan der geplanten Bebauung

Wir werden nach Verstreichen dieser Frist mit der Bearbeitung der Anfragen beginnen und Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

http://www.ehningen.de//de/unsere-gemeinde/aktuelle-projekte/gewerbegebiet-leimental/mahden