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Flüchtlinge in Ehningen

Zurzeit leben etwa 270 Flüchtlinge in Ehningen aus 11 Nationen. Die größte Gruppe sind Flüchtlinge aus der Ukraine. Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan, Türkei, Syrien, Irak, Nigeria, Nordmazedonien, Sri Lanka, Iran, Indien und Aserbaidschan. 

Ehrenamtliche gesucht: Vorlesen, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe für Kinder und Jugendliche

Ehrenamtliche können Kinder und Jugendliche im Schulalter je nach Alter und Bedarf individuell unterstützen  - durch Vorlesen/ Lesen, Sprechpraxis, gezieltem Spracherwerb oder durch die Vermittlung von Fachkenntnissen wie Englisch, Mathe etc. 

Man kann Kinder entweder zu Hause in der Familie besuchen oder einen von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Raum nutzen. 

Man kann auch Schüler*innen direkt in der Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule unterstützen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei Regine Penitsch.

Ehrenamtliche gesucht: Sprachbegleitung und Prüfungsvorbereitung für Erwachsene

Das im Deutschkurs Gelernte muss geübt werden. Das Motto ist, die Deutschlernenden so viel wie möglich zum Sprechen zu bringen und ihren Wortschatz zu erweitern.

Manchmal ist es auch wichtig, gezielt auf eine Prüfung zu lernen. 

Hier geht es um individuelle Sprachbegleitungen, die entweder zu Hause oder in einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Raum durchgeführt werden können. Alternativ geht man auch hinaus - besucht die Bücherei, kauft zusammen (auf Deutsch) ein oder dergleichen.

Ehrenamtliche gesucht: Lotsen für Familien und Wohngemeinschaften

Vor allem neu Angekommene Flüchtlinge sind oft überfordert von dem, was für uns Alltag ist.

Ehrenamtliche können ein erster Kontakt sein für alle Fragen, die das alltägliche Leben betreffen. Das fängt bei dem Lesen von Briefen an (- ist das nur Werbung oder eine Rechnung? -) über Mülltrennung bis hin zu Infos zum Fußballverein. Das bedeutet nicht, dass die Lots*innen alles alleine erledigen müssen. Es geht eher darum, die Flüchtlinge an die richtigen Stellen zu vermitteln. Das ist ein intensiverer Kontakt zu den Flüchtlingen in ihrem Alltag. Wie sich der Kontakt genau gestaltet, ist stark von den Einzelnen abhängig. Frau Penitsch steht immer zur Verfügung, wenn sich hierbei Fragen ergeben. 

Ehrenamtliche gesucht: Dolmetschen und einfaches Übersetzen

In vielen Bereichen brauchen Flüchtinge Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen von einfachen Texten (zB Impfpass der Kinder). Das bedeutet, die Flüchtlinge irgendwohin zu begleiten und zu dolmetschen. Das setzt eine absolute Vertraulichkeit voraus. 

Wir suchen Dolmetscher*innen für die Sprachen:

  • Ukrainisch / Russisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Farsi
  • Kurdisch
  • Tamil
  • Englisch

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Einige in Ehningen lebende Flüchtlinge in unterschiedlichem Alter haben leichte bis schwere Behinderungen. Sie brauchen gezielte Beratung und Organisation von sozialen und finanzieller Unterstützung angeht. Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Landratsamt (Beauftragter für Menschen mit Behinderung), Leistungsstelle, Krankenkasse...). 

Themen sind hier der Antrag auf Pflegeeinstufung und Pflegegeld. Organistation einer Amnbulanten Pflege. Verlängerungen des Schwerbehindertenausweises. Eventuell Bemühung um einen Platz in einer betreuten Wohnungseinrichtung. Bemühen um eine Arbeitsstelle, entweder auf dem gewöhnlichen Arbeitsmarkt oder in einer speziellen Werksstätte. Weitere individuelle Themen kommen noch hinzu. 

Eventuell ist die Sprachbarierre ein Problem. Das heißt, dass man entweder selbst die Fremdsprache beherrscht oder Kontakt zu (ehrenamtlichen) Dolmetschern aufbauen muss.

Ehrenamtliche gesucht: Ausbildung und Arbeit

Einer Arbeit nachzugehen ist zentral für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jede/r möchte irgendwann finanziell auf den eigenen Beinen stehen. Ehrenamtliche können Flüchtlinge zum Beispiel bei der Anerkennung der ausländischen Abschlüsse, beim Erstellen eines Lebenslaufes und bei der Suche nach einem Praktikum, einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz helfen.

Angebot für Flüchtlinge: Interkultureller Gemeinschaftsgarten

Seit 2016 ist der Interkulturelle Gemeinschaftsgarten ein fester Bestandteil der Flüchtlingsarbeit. Das gemeinsame Arbeiten bringt Menschen aus vielen Nationen zusammen und macht einfach Spaß.

  • Wo? Garten an der Fronäckerschule, Gartenstraße 11, 71139 Ehningen

Schauen Sie mal rein: https://www.gemeinschaftsgarten-ehningen.de/

Wer Interesse hat, kann sich gerne bei Frau Penitsch melden. 

Ehrenamtliche gesucht: Sprachkurse für Anfänger mit Kinderbetreuung

Alle Flüchtlinge dürfen an einem Integrationskurs teilnehmen. Manche müssen aber längere Zeit darauf warten bis ein Platz frei wird. Die größte Gruppe, die nicht in Deutschkurse gehen kann, sind Frauen, die Kinder unter 3 Jahren haben oder die auf einen Kindergartenplatz für die über 3-Jährigen warten.

Diese Kurse sind kein Ersatz für Integrationskurse, bieten aber die Möglichkeit, schnell das Wichtigste im Alltag zu verstehen und sagen zu können.

Eine besondere Form sind Alphabetisierungskurse. Einige Muttersprachen haben andere Schriftzeiten als die Lateinischen (z.B. Arabisch, Farsi, Tamil, Ukrainisch). Daher müssen manche Flüchtlinge erst in der lateinischen Schrift alpabetisiert werden. 

Daher machen diese Sprachkurse vor allem dann Sinn, wenn parallel eine Kinderbetreuung angeboten wird. Das bedeutet, dass man sich hier als Lehrer*in oder als Betreuer*in der Kinder einbringen kann.

Material und Räume für die Kurse stehen zur Verfügung.

Informationen

Erste Schritte/ First Steps

  1. Anmeldung der Wohnadresse im Bürgerbüro (mit Ausweisdokument, Wohnungsgeberbestätigung (hier) oder Mietvertrag, ggfs Geburtsurkunde, ggfs Heiratsurkunde)
  2. Meldung bei der Ausländerbehörde > über Frau Penitsch (Termin vereinbaren). 
  3. Antrag auf ALG 2 stellen > über Frau Penitsch (Termin vereinbaren). Dazu gehört eine Bankverbindung.
  4. Bankverbindung: Notwendige Dokumente: Meldebescheinigung (= Anmeldung bei der Wohnadresse) und Ukrainischem internationalen Ausweis. Falls es keinen internationalen Ausweis gibt, dann das Konto einer Vertrauensperson angeben bis die Fiktionsbescheinigung/ der Aufenthaltstitel da ist. Mit dem Dokument kann dann ein Bankkonto eröffnet werden und die Sozialleistungen darauf überwiesen  werden. 
  • Wenn man dringend Geld/ medizinische Versorgung braucht: Bitte wenden Sie sich direkt an die Leistungsstelle (p.leihbacher@lrabb.de). Man kann für den dringendsten Bedarg einen Einkaufsgutschein als Vorschuss auf die Leistungen beantragen. Dies gilt auch für die Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung für zwingend notwendige ärztliche Behandlungen, die keinen Aufschub dulden. In Notfällen können Flüchtlinge zur Behandlung direkt einen Arzt aufsuchen. Die Arztpraxis tritt dann bezüglich der Kostenübernahme mit dem Landratsamt direkt in Kontakt.

Arbeiten/ Work

  • Flüchtlinge mit Status § 24 erhalten mit der Fiktionsbescheinigung/ dem Aufenthaltstitel sofort eine Arbeitserlaubnis.
  • Wenn man Einkünfte hat, zB aus einer Geldspende oder aus einer Arbeit muss man diese zeitnah und unaufgefordert der Leistungsstelle melden (- LRA bis Ende Mai 2022 bzw. Jobcenter ab Juni 2022). Bei einer Arbeitsaufnahme muss man unaufgefordert den Arbeitsvertrag und dann monatlich die Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge, auf denen der Geldeingang sichtbar ist schicken (> per Email als Anhang (Foto/Scan). Alle Einkünfte, die auf das Konto eingehen, werden auf die Sozialleistungen angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 25%. Was über den Freibetrag hinausgeht, führt zu Kürzungen der monatlichen Sozialleistungen und stufenweise auch dazu, dass die Miete anteilig oder ganz selbst bezahlt werden muss. 
  • Einkünfte haben keinen Einfluss auf den Flüchtlingsstatus und die damit verbundenen Themen kostenfreier Sprachkurs und Unterbringung in einer Gemeindeunterkunft. Das heißt, wenn man arbeiten, bleibt der Sprachkurs dennoch umsonst und man darf in der Wohnung wohnen bleiben.
  • Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie hier (AWO Stuttgart) und hier (Bundesagentur für Arbeit)

Aufenthaltsstatus, Asylverfahren / Residence Status, Asylum Procedure

  • Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen visafrei in die BRD einreisen und sich für 90 Tage aufhalten mit der Möglichkeit, diese um weitere 90 Tage zu verlängern. In dieser Zeit besteht keine Verpflichtung sich bei den Behörden zu melden. Dann hat man aber keinen Anspruch auf Unterbringung, Sozialleistungen und dergleichen.

  • Flüchtlinge aus der Ukraine werden nicht nach dem üblichen 3-stufigen Aufnahmeverfahren von Asylbewerbern (Infos dezu hier (PDF-Datei) verwaltet.

  • Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bis 02/2025. Wissenswertes (FAQ) zu dem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG finden Sie hier.

Finanzielle Hilfen / Financial Support

1. Sozialpass Ehningen: Vergünstigungen in Einrichtungen der Gemeinde (zB Hallenbad, Bücherei) und zur Vorlage bei Tafelläden. Weitere Informationen bekommen dazu bekommen Sie bei Frau Steck im Bürgerbüro oder hier.

2. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gibt es auf Antrag finanzielle Unterstützung (zB Mensa, Fahrkarte zur Schule, Ausflüge in der Schule, Vereinsmitgliedschaften, Sommerfreizeiten). Informationen zu dem BuT finden Sie hier. Den Antrag mit Erläuterungen finden Sie hier.

3. Wirschaftliche Jugendhilfe: Die Kosten für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Hort) kann für einkommensschwache Familien über die Wirtschaftliche Jugendhilfe auf Antrag vom Jugendamt übernommen werden. Den Antrag finden Sie hier.

4. Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt muss eine Gebühr für TV und Radio bezahlen (- auch wenn man es nicht nutzt). Die Aufforderung dazu kommt automatisch von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln". Wenn man Leistungen nach AsylbLG oder ALG2 bezieht, kann man sich befreien lassen. Den Antrag (hier) kann man Online ausfüllen.

5. Kindergeld: Nach 15 Monaten Aufenthalt in der BRD kann man Kindergeld bekommen. Wenn man ALG 2 erhält muss es beantragt werden, wird aber mit den Leistungen verrechnet. Wenn man kein ALG 2 mehr erhält, weil man Geld verdient, kann man es behalten. Weitere Informationen dazu und zur Antragstellung finden Sie hier

6. Kinderzuschlag: Wenn man kein ALG2 mehr erhält, weil man genug Geld verdient, aber der Verdienst dennoch nicht zum Leben reicht,  kann man Kinderzuschlag beantragen. Weitere Informationen dazu und zur Antragstellung finden Sie hier.

7. Wohngeld: Wenn man kein ALG2 mehr erhält, weil man genug Geld verdient, kann man Wohngeld beantragen, wenn der Verdienst dennoch nicht zum Leben reicht. Weitere Informationen dazu und zur Antragstellung finden Sie hier.

Fragen zum Thema Ukrainische Flüchtlinge /Questions About Ukrainian Refugees

  • Bei Fragen können Sie sich an die zentrale Hotline des Landratsamtes wenden:  Tel. 07031/663-3838, Email: ukraine@lrabb.de, Mo–Fr, 9:00-12:00 Uhr, Mo-Mi, 14:00-16:00 Uhr, Do, 14:00-18:00
  • Nützliche Informationen finden Sie hier (Ukrainehilfe Landratsamt Böblingen)
  • Antworten auf FAQ finden Sie hier (Wissenswertes vom BAMF)

Freizeit / Leisure

1. Bücherei: Ukrainische Flüchtlinge erhalten einen kostenlosen (Probe-)ausweis für die Bücherei. In der Bücherei finden Sie nicht nur Bücher, sondern auch viele andere Medien. Es gibt auch Zugang zu aktuellen Zeitungen und Zeitschriften anderer Länder. Freies WLan kann genutzt werden. Es gibt auch viele Veranstaltungen. Die Homepage der Bücherei finden Sie hier.

2. Hallenbad: Informationen zum Hallendbad finden Sie hier.

3. Vereine und Interessengruppen (IG): Die Ehninger Vereine, Interessensgruppen und Kirchen bieten Aktivitäten in vielen Beichen für jedes Alter: Sport, Musik, Naturschutz, Krabbel- oder Jugendgruppen und so weiter.

  • Einen Überblick über die Ehninger Vereine finden Sie hier
  • Beispiel Sport: TSV: Die Homepage finden Sie hier.
  • Beispiel Musikverein: Die Homepage finden Sie hier.
  • Beispiel Handharmonika-Club: Die Homepage finden Sie hier.
  • Beispiel IG Musik: Infos finden Sie hier.
  • Kinder- und Jugendtreffs von Vereinen/ IGs: Beispiele: IG Krabbelkinder (Infos hier);  IG SpielRaum (Infos hier)

4. Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde: Die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde bietet offene Treffs, viele Aktivitäten und Ausflüge an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

5. Sommerferienprogramm: In den Sommerferien gibt es ein Sommerferienprogramm (SFP) für Kinder und Jugendliche. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

6. Kirchen: Die in Ehningen vorhandenen Kirchen bieten nicht nur Gottesdienste an, sondern auch Aktivitäten wie Kinder- und Jugendgruppen. Einen Überblick über die Kirchen(gemeinden) in Ehningen gibt es hier. Auf der jeweiligen Homepage der Kirchen gibt es weitere Informationen.

  •  Krabbelgruppen, Kinder- und Jugendtreffs von den Kirchengemeinden: Beispiele: Evangelische Kirchengemeinde: Infos hier; Süddeutsche Gemeinschaft: Infos hier;

Führerschein & Auto /Driving License & Car

Wenn man seinen Wohnsitz in der BRD hat, ist der ausländische Führerschein noch sechs Monate gültig. Danach muss er in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Informationen dazu gibt es hier (LRA Böblingen) und hier (ADAC).

Informationen zum Thema Versicherungsschutz von ukrainischen PKWs gibt es hier.

Gesundheit / Health

1.) Medikamente. Allgemeine Information: Es gibt Medikamente, die man in der Apotheke direkt kaufen kann ("rezeptfrei"). Es gibt auch "rezeptpflichtige" Medikamente, für die man zuerst einen Arzt besuchen muss, der dann eine Rezept ausstellt. Mit dem Rezept bekommt man in der Apotheke das Medikament. In der Regel muss man 5,- für jedes Medikament dazu zahlen, aber wer Leistungen nach AsylbLG bekommt, ist davon befreit. Die Zuzahlungsbefreiung erhalten alle mit dem Leistungsbescheid.

2.) Ärzte: Allgemeine Informationen zum Ärztesystem: Kinder bis 12 Jahren gehen zu einem Kinderarzt. Erwachsene können direkt zu einem Allgemeinarzt, einem Frauenarzt oder Zahnarzt gehen. Für alle anderen Ärzte (Fachärzte) muss man  erst zum Allgemeinarzt gehen. Der Allgemeinarzt stellt dann eine Überweisung zum Facharzt aus. Mit der Überweisung geht man dann zum Facharzt.

  • Ärzte: Listen von Arzten (keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität) finden Sie hier: Hausärzte, Zahnärzte, Kinderärzte, Frauenärzte
  • Bei Schwangerschaft gibt es Beratungsmöglichkeiten für soziale und finanzielle Hilfen. Informationen dazu finden Sie hier.

3.) Kassenärztlicher Notdienst: Wenn man einen Arzt außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (> kein Notfall) braucht:

  • Erwachsene rufen die Telefonnr: 116117 an. Dort bekommt man Informationen, welcher Arzt Bereitschaft hat. 
  • Für Kinder rufen Sie den Kinderärztlichen Notdienst im Klinikum Böblingen an: 07031 668-0. Bunsenstr.120, 71032 Böblingen. Weitere Informationen finden Sie hier hier.

4.) Notfall: Bei einem Notfall gibt es die Möglichkeiten:

  • Man ruft die Tel. 112 an. Dann kommt ein Rettungswagen.
  • Man ruft die die Notfallambulanz/ Notaufnahme des nächsten Krankenhauses an oder geht direkt dorthin: Erwachsene und Kinder: Klinikum Böblingen, Bunsenstr 120, 71032 Böblingen, Tel. 07031 668-0 (oder speziell für Kinder Tel. 668-22600) Die Webseite finden Sie hier, speziell für Kinder hier.

5.) Psychologische Betreuung. Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft Menschen mit psychischen Erkrankungen. 

6.) Krisenchat Ukraine: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) können kostenfrei den Krisenchat Ukraine nutzen, eine digitale psychosoziale Beratung rund um die Uhr. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Haustiere / Pets

Wenn Tiere (Hund, Katze, Frettchen) mit eingereist sind, droht die Verbeitung von Tolltwut. Die notwendigen Schritte finden Sie in diesen beiden Blättern: Formblatt, Merkblatt.

Kindergarten

Anmeldungen für einen Kindergartenplatz gibt es hier (> Anmeldung für das neue Kindergartenjahr > Anmeldung Ü3). 

Notfallnummern / Emergency Numbers

  • Polizei / police: 110
  • Rettungsdienst / ambulance und Feuerwehr / fire brigade: 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Medical On-Call Service: 116117

Schulen /Schools

  • Die Schulpflicht ist für Flüchtlinge aus der Ukraine für 6 Monate nach Ankunft ausgesetzt. 
  • Spätestens nach den 6 Monaten besteht eine Schulpflicht.
  • Alle Eltern der Kinder, die in Ehningen wohnen, wenden sich an die Schule in Ehningen, um zu besprechen, welche Schule für das Kind passend ist: Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule
  • Masernschutz: Impfnachweis gegen Masern ist Pflicht. Vor der Aufnahme muss für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg mindestens die erste Masernimpfung erfolgt sein - dann können sie in die Schule. Die zweite Masernschutzimpfung ist nach vier Wochen nachzuholen. Wenn schon eine Masernimpfung gemacht wurde, sollte der Impfnachweis (informell) übersetzt und der Schule vorgelegt werden. 

Sozialleistungen für Flüchtlinge nach §24 / Social Benefits For Refugees According To § 24

Bis Ende Mai 2022 erhalten Flüchtlinge nach §24 Leistungen nach dem AsylbLG vom Landratsamt (Infos dazu finden Sie hier). Diese Leistungen enthalten

  1. Monatliche Grundleistungen als feste Summe pro Person auf das Konto der Person. 
  2. Kosten der Unterkunft. Bei privaten Mietverträgen muss der Mietvertrag an die Leistungsstelle geschickt werden (> zum Mietvertrag siehe "Wohnen"). Bei AU-Unterkünften kümmert sich die Gemeinde darum.
  3. Medizinische Grundversorgung (in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen), aber keine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
  4. Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (> siehe Finanzielle Hilfen).
  • Vorgehen Arztbesuch, wenn keine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse besteht: Man vereinbart einen Arzttermin und zeigt entweder den Leistungsbescheid oder die Zuzahlungsbefreiung. So weiß der Arzt, dass die Person Leistungen nach dem AsylbLG erhält und holt sich für die Behandlung direkt vom LRA einen Krankenschein. Der Arzt rechnet die Kosten direkt mit dem LRA ab. 
  • Sogenannte monatliche Protokolle müssen nicht unterschrieben werden, weil ab 01.06.2022 die Leistungen das System wechseln (siehe unten).

Ab 01.Juni 2022 wechselt alles zu ALG 2 beim Jobcenter. Was ändert sich? Man bekommt die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung (KV) und eine KV-Karte Dann kann man direkt zum Arzt gehen und sich behandeln lassen. 

Sprachkurse/ Language Classes

Personen mit Status § 24 AufenthG können an Integrationskursen teilnehmen. Die wichtigsten Informationen zum Thema Integrationskurs finden Sie hier (Merkblatt BAMF). Die Kurse sind kostenlos. Voraussetzung für einen Sprachkurs ist der Besitz einer Fiktionsbescheinigung/ eines Aufenthaltstitels. Die Zulassung zum Integrationskurs muss beim BAMF beantragt werden.

Für den BAMF-Antrag und die Anmeldung zu einem Integrationskurs gibt es drei Wege:

  1. Mithilfe der Clearingstelle Sprachförderung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  2. Man füllt den Antrag (hier) selbst aus und schickt ihn an: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Friedrich-List-Str.3, 38820 Halberstadt.
  3. Die Sprachkursträger stellen auch die BAMF-Anträge. Eine Liste der Sprachkursträger finden Sie hier.  

Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 6 Wochen. Wenn man den Antrag beim BAMF stellt, ist es sinnvoll, nicht erst auf die Zusage zu warten. Antattdessen meldet man sich gleich bei den Sprachkursträgern, da es oft Wartelisten für Sprachkurse gibt. Es gibt Einstufungstests, um zu sehen, welcher Kurs passt.  

Eine Sammlung an Material zum Selbstlernen finden Sie hier.

Wohnen und Umzug / Housing and Relocation

1.) Wenn ein Flüchtling privat wohnt, schließen Vermieter und der Flüchtling als Mieter einen Mietvertrag ab. Dafür gibt es keine besonderen Mietverträge. Alle wichtigen Informationen dazu sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses finden Sie hier. In dem Merkblatt werden folgende Dokumente genannt:

  • Mietobergrenze Tabelle. Erläuterung: Die Tabelle sagt aus, wieviel die Leistungsstelle dem Mieter maximal bezahlt. Dafür gibt es die beiden Kriterien: Größe des Wohnraums und die Kaltmiete. Das bedeutet zum Beispiel für Ehningen, 2 Personen: Das Amt übernimmt Wohnraum von maximalen Größe 60 qm und die Kaltmiete von maximal 580,- Euro. Das ist keine Aussage über die Mindestgröße des Wohnraums. Meist sind die Wohnungen für die maximale Kaltmiete kleier als in der Tabelle maximal angegeben.
  • Mietberscheinigung für einzelne Zimmer innerhalb eigener Wohnung

2.) Flüchtlinge, die nicht privat unterkommen - und die sich noch nirgends in der BRD bei einer Adresse angemeldet haben - können in einer VU des Landkreises untergebracht werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Steimle (baerbel.steimle@ehningen.de). 

3.) Wohnsitzauflagen sind aktuell für Flüchtlinge nach §24 nicht vorgesehen. Wenn es eine gibt, ist dies im Titel vermerkt. 

4.) Wenn man auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung sucht, hat man die Möglichkeit, sich einen Wohnberechtigungsschein ausstellen zu lassen. Damit hat man Zugang zu Sozialwohnungen, zB in Böblingen über die BBG (Infos hier).