Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
- Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen.
Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Generelle Zuständigkeit:
die Kreispolizeibehörde,
Kreispolizeibehörde ist, je nach Ihrem Wohnort:
- in Großen Kreisstädten die Stadtverwaltung oder
- das Landratsamt
Voraussetzungen:
Voraussetzungen sind:
- Zuverlässigkeit
- Fachkunde
- persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Unterlagen:
- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Ablauf:
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:
- "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes"
- falls erforderlich: Formblatt "Beiblatt A"
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.
Kosten:
- Rahmengebühr: 35,79 Euro bis 204,52 Euro oder
- wenn vorhanden: Gebühren nach Gebührensatzung der Kommune zum Sprengstoffrecht
Formulare:
Rechtsgrundlage:
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Befähigungsschein)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Böblingen
Parkstraße 16
71034 Böblingen
07031/663-0
07031/663-1483
posteingang@lrabb.de
Lebenslagen:
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- Sicherheit und Gefahrenabwehr | Explosionsgefährliche Stoffe
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.09.2016 freigegeben.