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Grundsätzlich ist die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, d. h. es ist ein Bauantrag erforderlich. Dazu gehören auch Gerätehütten, Überdachungen, Balkone, Terrassen, Wintergärten, Garagen, Stützmauern, Lagerflächen, Stellplätze usw. |
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Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Bauamt im Rathaus, ob eine Genehmigung erforderlich ist, oder ob dieses Vorhaben evtl. ohne Baugenehmigung errichtet werden kann. |
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Sie können zwischen dem Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren wählen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens finden Sie im § 51 Landesbauordnung. Wenn die dort genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, müssen Sie das Baugenehmigungsverfahren wählen. |
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Mit Hilfe des Bauvorbescheidverfahrens werden einzelne Fragen zum geplanten Bauvorhaben beschieden, ohne dass Sie einen kompletten Bauantrag einreichen müssen. So können Sie z.B. klären lassen, ob Ihr Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle überhaupt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie hierbei konkrete Einzelfragen stellen sollen. |
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Ein Antrag auf Ausnahme, Abweichung und Befreiung (AAB-Antrag) ist in zwei Fällen erforderlich: Im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens , wenn das Bauvorhaben nicht den Bebauungsplanfestsetzungen entspricht. Bei verfahrensfreien Vorhaben (siehe § 50 LBO), z.B.: Sie wollen ein an sich verfahrensfreies Gebäude (beispielsweise Gerätehütte bis 40 cbm umbauter Raum) auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche aufstellen. |
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Ist eine Baugenehmigung erforderlich, sind folgende Unterlagen beim Bürgermeisteramt Ehningen, Bauamt: Bauen und Liegenschaften, einzureichen (gem. der Verfahrensverordnung zur LBO): |
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1. Der vollständig ausgefüllte Bauantrag (3 Seiten) in 2-facher Ausfertigung und mit Originalunterschrift des Bauherrn auf der letzten Seite. |
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2. Lageplan:
a) zeichnerischer Teil im Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung der Nordrichtung, der aktuellen Grundstücksgrenzen und bestehenden Gebäude auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, das/die geplante/n Vorhaben mit Außenmaßen und Abständen zur Grundstücksgrenze, die zeichnerischen Vorgaben des evtl. bestehenden Bebauungsplanes (Baugrenzen usw.), Zu- und Abfahrten, vorhandene oder erforderliche Baulastflächen.
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b) schriftlicher Teil
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3. Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100
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Die Bauzeichnungen sind entsprechend zu vermaßen und farblich zu kennzeichnen (siehe oben Ziffer 2 a). |
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4. Baubeschreibung, darin sind zu erläutern:
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5. Bauleitererklärung (Benennung des Bauleiters mit Name, Anschrift und Unterschrift) |
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Gegebenenfalls sind noch folgende weitere Unterlagen einzureichen (je nach Einzelfall):
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Der Lageplan und die Bauzeichnungen sind mind. in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Die Baubeschreibung und die Bauleitererklärung können 2-fach eingereicht werden. Falls eine Wasser- und Entwässerungsgenehmigung erforderlich ist, ist ein gesonderter Antrag mit entsprechenden Unterlagen einzureichen. Hierzu gibt es ein entsprechendes Merkblatt. |
