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Jeweils im September beginnt das neue Kindergartenjahr . Damit eine genauere Planung bzgl. der Gruppeneinteilungen erfolgen kann, schreiben wir die Familien, deren Kinder im darauf folgenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden und dann einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, immer im Februar an. Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sollte dann bis Mitte März erfolgen. Die dazu erforderlichen Vordrucke werden den betreffenden Familien zugeschickt. Bitte werfen Sie den Anmeldebogen in den Briefkasten des zuständigen Kindergartens. Die endgültige Zuordnung für einen Kindergarten erfolgt nach der Anmeldung aller Kinder, in der Regel im April, weil wir erst danach einen Überblick haben.
Wir bitten Sie jetzt schon um Verständnis, falls Ihr Kind einem anderen Kindergarten als dem angemeldeten zugeordnet werden müsste.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes auch folgende Gedanken:
Jedes Kind hat mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Mit der Aufnahme in den Kindergarten verlässt das Kind zum ersten Mal sein vertrautes Umfeld und seine Bezugspersonen und muss sich auf völlig neue Situationen und Menschen einstellen. Es beginnt ein neuer Lebensabschnitt.
Ob ein 3jähriges Kind den mit dem Kindergartenbesuch verbundenen Anforderungen (vielfältige Reize und Eindrücke, große Gruppe, Loslassen von den Eltern) gewachsen ist, hängt von der Entwicklung des einzelnen Kindes ab.
Daher unsere herzliche Bitte:
Der Rechtsanspruch sollte nicht mit der Verpflichtung zum Kindergartenbesuch ab Vollendung des 3. Lebensjahres verwechselt werden. Oftmals ist eine etwas spätere Aufnahme in den Kindergarten für das Kind förderlicher, als eine Überforderung durch einen evtl. zu frühen Kindergarten- besuch. Das Anmeldedatum ist mit der Anmeldung nicht für Sie rechtsverbindlich. Sie können durchaus nach Rücksprache mit der Einrichtung das im Anmeldebogen genannte Aufnahmedatum verschieben, wenn Ihr Kind ggf. noch etwas mehr Zeit braucht.
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Auch ist zu überlegen, ob es gegen Ende des Kindergartenjahres sinnvoll ist, das Kind in dann eine meist sehr volle Gruppe noch aufzunehmen oder doch erst nach den Sommerferien, wenn das neue Kindergartenjahr dann mit etwas kleineren Gruppen durch den Weggang der Schulanfänger wieder beginnt.
Näheres über die Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte der mit dem Anmeldeformular zugeschickten Informationsbroschüre.
Seit September 2005 bietet die Gemeinde Ehningen in der Kindertagesstätte Brechgasse eine Schulkindbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr an. Sollte zusätzlich vor dem Unterricht eine Betreuung notwendig sein, besteht die Möglichkeit in der Verlässlichen Grundschule die Frühbetreuung in Anspruch zu nehmen. Somit ist eine Ganztagesbetreuung für Grundschüler gewährleistet.
Sollte Sie die Schulkindbetreuung von 12.00 – 17.00 Uhr benötigen, bitten wir Sie ebenfalls, die Anmeldung vor dem kommenden Schuljahr bis Mitte März vorzunehmen. (Die Formulare erhalten Sie im Rathaus -Infoständer- oder in der Kindertagesstätte Brechgasse.) Es können auch einzelne Wochentage in Anspruch genommen werden, dementsprechend verringert sich der monatliche Elternbeitrag.
Zum 1. September 2007 bietet die Gemeinde Ehningen eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren an. In den Kindertagesstätten Herrenberger Str. und Bühlallee werden jeweils bis zu 10 Kinder in einer Gruppe bis zu 5 Stunden am Vormittag betreut. Da die Plätze begrenzt sind, werden Kinder von berufstätigen Eltern bevorzugt aufgenommen.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Ruth Nellessen, Gesamtleiterin der Ehninger Kindergärten, Rathaus, Zimmer 08, Telefon 07034/1 21-1 08.
Kindergartengesamtleitung |