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Liebe Eltern,
in absehbarer Zeit wird Ihr Kind den Kindergarten besuchen. Aus diesem Grund möchten wir Sie über die Arbeit der Ehninger Kindergärten informieren.
Der Kindergarten als öffentliche Einrichtung hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) einen gesetzlichen Auftrag: Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern mit Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Er soll die Gesamtentwicklung des Kindes fördern (§ 2 Abs. 1 Kindergartengesetz). Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen und ergänzen die Erziehung in der Familie.
Unsere fünf Kindergärten sind eine gemeinsame Einrichtung der bürgerlichen Gemeinde Ehningen sowie der evang. und kath. Kirchengemeinde Ehningen. Das Bildungsangebot schließt auch das Vertraut machen mit dem Inhalt der biblischen Botschaft mit ein und prägt die Gestaltung des Tages- und Jahresablaufes. Die pädagogische Arbeit ist an den Kindern ausgerichtet, d. h. aktuelle Situationen und Interessen der Kinder werden aufgegriffen und thematisch bearbeitet. Das geschieht in Form von so genannten Kinderkonferenzen, Projekten, in Interessensgruppen, altersspezifischen Kleingruppen oder in der altersgemischten Gesamtgruppe.
Um den Kindern vielfältige Möglichkeiten bieten zu können (Bewegungserziehung, kreativer und musischer Bereich, Medienpädagogik, Natur erleben, experimentieren, religiöse und ethische Wertevermittlung, Sprachförderung etc.) arbeiten die Einrichtungen zu bestimmten Zeiten am Tag Gruppen übergreifend. Somit kommen Schwerpunkte und Stärken der Erzieherinnen allen Kindern zugute. Außerdem erleben alle Fachkräfte das jeweilige Kind, damit wird eine objektivere Beobachtung im Blick auf Stärken und Schwächen besser gewährleistet.
Voraussetzung für eine sich gegenseitig ergänzende Erziehung Ihres Kindes ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Erzieherinnen. Wir bitten Sie deshalb, an Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen des Kindergartens teilzunehmen und auch mit den Fachkräften Fragen und Probleme zu besprechen.
Ebenso Voraussetzung für eine gute Entwicklung und Förderung Ihres Kindes sind die vom Träger bereitgestellten Rahmenbedingungen.
Neben den guten räumlichen Voraussetzungen sind die Gruppen während der Hauptbetreuungszeit in der Regel mit 2 Fachkräften (Erzieherinnen) besetzt. Zusätzlich sind weitere Fachkräfte stundenweise für die Integration und die Sprachförderung eingesetzt. Als Träger der fünf Ehninger Kindergärten legt die Gemeinde Wert darauf, das Fachpersonal fachlich durch Fortbildungen und Auseinandersetzung mit der konzeptionellen Arbeit, gerade auch um Hinblick auf den Orientierungsplan für die Kindergärten in Baden-Württemberg, weiter zu qualifizieren.
Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserem Kindergarten wohl fühlt und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Unger
-Bürgermeister- Ruth Nellessen
-Gesamtleitung der
Ehninger Kindergärten-
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Kindergarten Brechgasse 3
(2 Kindergartengruppen, eine Hortgruppe)
Im Kindergarten Brechgasse werden wegen des Angebotes an Ganztagesbetreuungsplätzen von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und auch wegen der verlängerten Öffnungszeiten (von 7.00 bis 13.00 Uhr) Kinder von Eltern aus dem gesamten Ort aufgenommen. Ist die Nachfrage an Plätzen höher als das Platzangebot, werden Kinder berufstätiger Eltern bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt
Kindergarten Herrenberger Straße 21
(3 Kindergartengruppen, eine Kleinkindgruppe)
Ist die Nachfrage an Kleinkindplätzen höher als das Platzangebot, werden Kinder berufstätiger Eltern bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt
Kindergarten Königstraße 29/5
(2 Kindergartengruppen)
Kindergarten Moltkestraße 26
(4 Kindergartengruppen)
Kindergarten Bühlallee
(2 Kindergartengruppen, eine Kleinkindgruppe)
Ist die Nachfrage an Kleinkindplätzen höher als das Platzangebot, werden Kinder berufstätiger Eltern bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt
Organisation des Kindergartenbetriebs:
In einem Vertrag zwischen der bürgerlichen Gemeinde Ehningen, der Evangelischen Kirchengemeinde Ehningen und der Katholischen Kirchengemeinde Ehningen ist u. a. folgendes geregelt:
- die Gemeinde Ehningen ist Eigentümerin der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, sorgt für die Unterhaltung (Sachaufwand) und stellt auch das Personal (Personalaufwand) und erhebt zur Deckung der laufenden Kosten einen Elternbeitrag;
- die Evangelische Kirchengemeinde Ehningen und die Katholische Kirchengemeinde Ehningen gewähren der bürgerlichen Gemeinde Ehningen zur Minderung des Abmangels je einen jährlichen Zuschuss;
- die religiöse Betreuung sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung religiöser Feiern und Feste geschieht durch die Evangelische und Katholische Kirchengemeinde.
Die Dienst- und Fachaufsicht über die Arbeit in den Kindergärten ist der Gesamtleiterin übertragen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen in den jeweiligen Kindergärten arbeiten im Team zusammen. Jede Gruppe wird von einer Gruppenleiterin und einer Zweitkraft geführt, die ausgebildete Erzieherinnen sind.
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