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Gemeinde Ehningen

Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen

Hier finden Sie die wesentlichen Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen gültig ab dem 01.01.2017. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, können Sie sich gerne folgendes Formular herunterladen:

Einzugsermächtigung (PDF-Datei)

Zur Erstellung eines SEPA-Mandats benötigen wir dieses Formular mit Originalunterschrift.

1. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (ab 01.01.2018) 310 %
  • Grundsteuer B für sonstige Betriebe z.B. Gebäude, Bauplätze (ab 01.01.2018) 330 %
  • Gewerbesteuer (ab 01.01.2018) 350 %

Nähere Informationen finden Sie in unserer Steuersatzung:

Steuersatzung der Gemeinde Ehningen (PDF-Datei)

2. Wasserzins und Wasserversorgungsbeitrag

Der Wasserzins beträgt pro m³ 1,70 Euro zzgl. 7% Mwst. 0,12 Euro = 1,82 Euro.

Der Wasserversorgungsbeitrag für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beträgt je m² Nutzungsfläche 4,41 Euro.

Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Wasserversorgungssatzung:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

3. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 je m³ Abwasser 2,10 Euro.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,22 Euro.

Der Gebührensatz für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung liegt ab dem 01.01.2023 bei 3,74 Euro/m³.

Die Abwasserbeiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung betragen je m² Nutzungsfläche:

  • Kanalbeitrag 7,28 Euro
  • Kanalbeitrag (nur Schmutzwasser) 5,46 Euro
  • Klärbeitrag 2,57 Euro

Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Abwassersatzung:

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (PDF)

4. Zählergebühren für Wasser und Abwasser

Die Zählergebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und belaufen sich jährlich auf:

  • Q3=4
    Wasser 4,08 Euro
    Abwasser 4,08  Euro
  • Q3=10
    Wasser 5,40 Euro
    Abwasser 5,40 Euro
  • Q3=16
    Wasser 10,68 Euro
    Abwasser 10,68 Euro
  • Q3=25
    Wasser 46,08 Euro
    Abwasser 46,08 Euro
  • Q3=63
    Wasser 105,48 Euro
    Abwasser 105,48 Euro
  • Q3=100
    Wasser 148,80 Euro
    Abwasser 148,80 Euro

Für weitere Informationen schauen Sie sich unsere Wasserversorgungssatzung bzw. Abwassersatzung an:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

5. Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2019 jährlich

  • für den Ersthund 100,00 Euro
  • für den Zweithund und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
  • die Zwingersteuer 300,00 Euro

Eine Ersatzhundesteuermarke kostet 2,00 Euro.

Weitere Informationen bezüglich Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen etc. finden Sie in unserer Hundesteuersatzung:

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (PDF-Datei)

6. Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt ab dem 01.01.2018 für jeden angefangenen Kalendermonat für das Bereithalten eines Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräts an öffentlich zugänglichen Orten

mit Gewinnmöglichkeit 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

ohne Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGlüG 100,00 Euro
  • aufgestellt an einem anderen Ort 50,00 Euro

Weitere Informationen finden Sie in unserer Vergnügungssteuersatzung:

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/bauen-wohnen/gebuehren-steuern