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Gemeinde Ehningen

Corona-Informationen

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle seit mittlerweile beinahe zwei Jahren. Vieles hat sich seitdem verändert. Mit immer wieder neuen Regelungen, die erlassen werden, kann die Orientierung dabei etwas schwer fallen. Daher finden Sie auf der folgenden Seite viele wichtige Information zum Umgang mit dem Corona-Virus in unserer Gemeinde:

Zuletzt aktualisiert am 31.01.2022.

Maskenpflicht in ÖPNV und Fernverkehr entfällt

Zum 31. Januar 2023 ist die Maskenpflicht im Nahverkehr entfallen. Zum 2. Februar entfällt diese Pflicht auch für den Fernverkehr.

Aktuelle Pandemieschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit dem 31. Januar 2022 in Kraft. Ferner regelt auch das Infektionsschutzgesetz des Bundes (seit dem 01. Oktober 2022 in Kraft) die Pandemieschutzmaßnahmen. Derzeit sind nur wenige Schutzmaßnahmen vorgesehen, die vor allem für medizinische Einrichtungen gelten. Die aktuellen Regelungen können Sie hier nachlesen.

Teststellen in Ehningen und im Landkreis

Die Ehninger Teststelle im Foyer der Turn- und Festhalle (Schlossstraße 33) hat Ihren Betrieb im Juni 2022 aufgrund mangelnder Nachfrage eingestellt.

Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis inklusive der Möglichkeit eines PCR-Tests finden Sie auf der Homepage des Landratsamts.

Informationen zur aktuellen Testverordnung

Bitte beachten Sie, dass mit einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums seit dem 30. Juni nur noch unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest besteht. Anspruch auf kostenlose Tests haben:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

In allen anderen Fällen fällt die örtliche Gebühr für einen Schnelltest an. Ein PCR-Test ist nur dann kostenlos, wenn Sie einen positiven Schnelltest vorweisen können. Ansonsten fallen auch hier die örtlichen Gebühren an.

Wenn Sie ein positives Testergebnis haben, müssen sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben (mehr Informationen hierzu findet sich unter dem Abschnitt "Absonderung" auf dieser Seite). Ein negatives Schnelltestergebnis gilt i. d. R. 24 Stunden, ein negativer PCR Test i. d. R. 48 Stunden.

In allen Schnellteststellen werden zu bestimmten Zeiten auch Corona-Schutzimpfungen ohne Termin angeboten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Einreisebestimmungen und damit verbundene Quarantäneregelungen

Seit dem Samstag, 11.06.2022, sind sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Quarantänepflicht gilt nicht mehr

Zum 16. November 2022 ist die Quarantänepflicht für positiv getestete Personen entfallen. Für diese gilt stattdessen eine Maskenpflicht außerhalb des eigenen Hauses. Die Maske kann dabei im Freien abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Zudem dürfen medizinisch-pflegerische Einrichtungen für fünf Tage nicht betreten werden (außer zu Behandlungszwecken). Bei Symptomen sind positiv getestete Personen jedoch grundsätzlich angehalten, sich krankschreiben zu lassen und das Haus weiterhin nicht zu verlassen.

Mehr Informationen

Impfangebote im Landkreis Böblingen

Sie sind noch auf der Suche nach einem Impftermin?

Alle lokalen Impfmöglichkeiten sind auf der Website des Landratsamtes aufgelistet.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Informationskampagne "Dranbleiben BW" des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf seiner Homepage www.dranbleiben-bw.de eine Übersicht über einmalige Impfaktionen im Land sowie viele weitere nützliche Informationen und Links rund um die Corona-Schutzimpfung.

Nicht zuletzt können Sie auch Ihren Hausarzt für eine Corona-Schutzimpfung anfragen.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich impfen!

Sie benötigen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Hilfe? - Ehningen hilft!

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/corona-informationen