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Jahreszeiten

In der Maurener Straße stockt´s - aus gutem Grund!

Artikel vom 26.01.2022

Parkende Autos in der Maurener Straße sind vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Andere wünschen sich wiederum eine 30er-Zone für die gesamte Ortsurchfahrt. Dass die Verkehrslage auf der Maurener Straße erst einmal in der heutigen Form bestehen bleibt, ist ein Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen.

Bereits 2019 befasste sich die Verkehrsschau mit der Verkehrssituation in der Maurener Straße. Bei der Verkehrsschau handelt es sich um einen alljährlich wiederkehrenden verwaltungsbehördlichen Vorgang, der zum Ziel hat die Regelung, Lenkung und Sicherung der Straßen auf Ehninger Gebiet zu überprüfen. An ihr nehmen das Ehninger Ordnungsamt, die Polizei sowie die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Straßenmeistereien des Landkreises teil. Das Gremium untersuchte bereits 2019 die Fragestellung, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Maurener Straße auf 30 km/h gesenkt werden kann.

"Die rechtlichen Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Anordnung einer auf 30 km/h reduzierten Hochsgeschwindigkeit (vgl. § 45 StVO) sind nicht gegeben", heißt es hierzu im Ergebnisprotokoll. Sonja Benzinger vom Ordnungsamt erläutert diese Entscheidung: "Auf Hauptverkehrsstraßen innerorts darf die Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich nicht herabgesetzt werden. Gemäß der Empfehlung des Landesverkehrsministeriums kann aber in sensiblen Bereichen ein Tempolimit eingeführt werden", so Benzinger weiter, "Auf Grundlage dessen haben wir in Ehningen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Kindertagesstätten Königstraße und Herrenberger Straße auf 30 km/h beschränken können." Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie die Maurener Straße sei aber nicht möglich gewesen, da es sich um keinen sensiblen Bereich handele.

Gleichzeitig kamen die Beteiligten zu der Einsicht, dass die auf der Maurener Straße parkenden Autos zu einer natürlichen Verkehrsberuhigung beitragen. Parkende Autos in der Maurener Straße stellen somit kein besonderes Gefahrenpotenzial dar, sondern verhindern die eigentliche Gefahrenlage, die entstehen könnte, wenn die Maurener Straße als 50er-Zone ohne Verkehrshindernisse befahrbar wäre.

In der Verkehrsschau 2021 kam dann erneut die Frage auf, ob die Ortsdurchfahrt nun im Gesamten zur 30er-Zone erklärt werden kann, da hierzu weiterhin Anfragen aus der Bürgerschaft und dem Gemeinderat bei der Gemeindeverwaltung einliefen. Doch auch die erneute Prüfung dieses Anliegens führte zu denselben Schlussfolgerungen, wie aus der Stellungnahme der Polizei ersichtlich ist: Die Straßenverkehrsordnung sehe innerorts die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Nur in Sonderfällen könne eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit gesondert angeordnet werden, z. B. bei einer erheblich gesteigerten Gefahrenslage, im Zuge des Lärmschutzes oder eines Luftreinhaltungsplanes. Ehningen habe bereits großzügig angelegte 30er-Zonen. Die Notwendigkeit weiterer Schritte sei daher nicht gegeben.

In der Maurener Straße kulminieren somit unterschiedlicher Ziele: Autofahrer sollen möglichst zügig von A nach B kommen; eine ausreichende Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet sein und nicht zuletzt möchten Anwohner in unmittelbarer Umgebung genügend Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher wird es in der Maurener Straße in der nächsten Zeit keine große Veränderung der aktuellen Verkehrslage geben.

Nichtsdestotrotz möchte das Ordnungsamt mit Parkraumkonzepten die Parkplatzsituation im Ort von Grund auf überdenken. "Parkende Autos am Straßenrand sind eine natürliche Folge der Wohnraumverdichtung im Innenbereich", erklärt Benzinger, "Daher rechnen wir mit einer weiteren Zunahme und müssen uns darauf vorbereiten." Das Ehninger Ordnungsamt folgt damit ebenso einer Empfehlung aus der letzten Verkehrsschau.

Mitteilungsblatt Archiv

Nach Jahren archivierte Mitteilungsblätter der Gemeinde Ehningen

2021

Mitteilungsblatt 07. Januar 2021

Mitteilungsblatt 14. Januar 2021

Mitteilungsblatt 21. Januar 2021

Mitteilungsblatt 28. Januar 2021

Mitteilungsblatt 04. Februar 2021

Mitteilungsblatt 11. Februar 2021

Mitteilungsblatt 18. Februar 2021

Mitteilungsblatt 25. Februar 2021

Mitteilungsblatt 04. März 2021

Mitteilungsblatt 11. März 2021

Mitteilungsblatt 18. März 2021

Mitteilungsblatt 25. März 2021

Mitteilungsblatt 31. März 2021

Mitteilungsblatt 08. April 2021

Mitteilungsblatt 15. April 2021

Mitteilungsblatt 22. April 2021

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Mitteilungsblatt 06. Mai 2021

Mitteilungsblatt 12. Mai 2021

Mitteilungsblatt 20. Mai 2021

Mitteilungsblattpause am 27. Mai 2021

Mitteilungsblatt 02. Juni 2021

Mitteilungsblatt 10. Juni 2021

Mitteilungsblatt 17. Juni 2021

Mitteilungsblatt 24. Juni 2021

Mitteilungsblatt 01. Juli 2021

Mitteilungsblatt 08. Juli 2021

Mitteilungsblatt 15. Juli 2021

Mitteilungsblatt 22. Juli 2021

Mitteilungsblatt 29. Juli 2021

Mitteilungsblatt 05. August 2021

Mitteilungsblatt 12. August 2021

Mitteilungsblatt 19. und 26. August sowie 02. September erscheint nicht (Sommerpause)

Mitteilungsblatt 09. September

Mitteilungsblatt 16. September 2021

Mitteilungsblatt 23. September 2021

Mitteilungsblatt 30. September 2021

Mitteilungsblatt 07. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 14. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 21. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 28. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 04. November 2021

Mitteilungsblatt 11. November 2021

Mitteilungsblatt 18. November 2021

Mitteilungsblatt 25. November 2021

Mitteilungsblatt 02. Dezember 2021

Mitteilungsblatt 09. Dezember 2021

Mitteilungsblatt 16. Dezember 2021