CORONA: Alles auf einen Blick
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle seit mittlerweile beinahe zwei Jahren. Vieles hat sich seitdem verändert. Mit immer wieder neuen Regelungen, die erlassen werden, kann die Orientierung dabei etwas schwer fallen. Daher finden Sie auf der folgenden Seite viele wichtige Information zum Umgang mit dem Corona-Virus in unserer Gemeinde:
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2022
Aktuelle Pandemiemaßnahmen in Baden-Württemberg
Mit der aktuellen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arztpraxen (keine Zahnärzte),
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
- Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:
- Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- Testpflichten
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
- in Schulen und Kitas,
- in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
- in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
- Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Teststellen in Ehningen und im Landkreis Böblingen
Die Ehninger Teststelle nimmt ab dem 8. Dezember wieder seinen Betrieb im Foyer der Turn- und Festhalle (Schlossstraße 33) auf. Sie wird von der Gemeinde Ehningen in Kooperation mit der Böblinger Paracelsus Apotheke betrieben. Beim Personal handelt es sich zum größten Teil um ehrenamtliche Helfer mit entsprechender Schulung. Die Gemeinde dankt allen Helferinnen und Helfern für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz, sodass vor Ort ein Testangebot für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden kann.
Die aktuellen Öffnungszeiten:
Mittwoch, 17:30 bis 19 Uhr
Freitag, 17:30 bis 19 Uhr
Terminreservierung:
Zur Nutzung des Schnelltestangebots ist eine vorherige Terminreservierung über die Internetseite "Terminland" notwendig:
https://www.terminland.de/Paracelsus-Apotheke/
Die Ehninger Teststelle bietet nur Schnelltests an. Für einen PCR-Test nutzen Sie bitte die weiteren auf dieser Seite aufgeführten Angebote.
Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis
Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis inklusive der Möglichkeit eines PCR-Tests finden Sie in folgenden Schnelltestzentren des Landkreises:
Testzentrum Böblingen, Kremserstraße 5
Öffnungszeiten
Montag – Freitag, 13.00 – 20.00 Uhr,
Samstag 10.00 – 16.00 Uhr
Darüber hinaus erweiterte Öffnungszeiten tagesabhängig.
Testzentrum Sindelfingen, Tilsiterstraße 15
Öffnungszeiten:
Montag – Samstag: 10.00 - 19.00 Uhr
Testzentrum Holzgerlingen, Tübingerstraße 27
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.30 – 19.30 Uhr
Samstag 8.30 – 16.00 Uhr
Testzentrum Herrenberg, Hindenburgstr. 38
Öffnungszeiten:
Freie Termine werden Ihnen bei der Online-Buchung angezeigt.
Schnellteststelle in Leonberg:
h&h Apotheke
Marktplatz 9/1
71229 Leonberg
Preisliste für verschiedene Testtypen
Seit dem 12. November besteht aufgrund einer Verordnung des Bundesgesundheitsministers wieder der Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche, dessen Kosten der Staat übernimmt. Auch in gewissen anderen Fällen (z. B. Minderjährigkeit, Kontaktperson, keine Corona-Impfung möglich oder Beendigung einer Absonderung) ist der Schnelltest kostenfrei (siehe auch die Testverordnung des Bundes § 2-4). Im Landkreis Böblingen sind kostenlose Antigen-Schnelltests bei den Teststellen Sindelfingen, Böblingen, Holzgerlingen und Herrenberg möglich. Allerdings ist hierbei eine vorherige Terminreservierung Pflicht.
Mit einem positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnis ist man zudem berechtigt, nach § 2-4 der Testverordnung auch einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen.
Für alle anderen Fälle finden Sie untenstehend eine Preisliste für die verschiedenen Testtypen:
Testtyp | Testergebnis | Preis |
Schnell-PCR/Nukleinsäurenachweis | Ergebnis in ca. 2 Stunden, i .d. R. 48 Stunden gültig, nur innerhalb Deutschlands | 49 Euro |
PCR-Test der Methode RT-PCR | Ergebnis innerhalb eines halben Tages | 59 Euro |
Express PCR der Methode RT-PCR | Ergebnis in ca. 2 Stunden | 99 Euro |
Antigen-Schnelltest (nach § 4a Testverordnung) | Ergebnis in ca. 15 Minuten | 0 Euro |
PCR-Test über die Laborärzte Sindelfingen nach § 2-4 Testverordnung | Ergebnis nach mindestens 24 Stunden | 0 Euro |
Quelle: Preislisten der Corona-Schnelltestzentren Böblingen und Holzgerlingen (Stand Mai 2022)
*vom PCR-Test in der Warnstufe befreit sind Minderjährige, Personen, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen können oder für die es keine Empfehlung gibt, sowie Schwangere und Stillende.
Wenn Sie ein positives Testergebnis haben, müssen sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben (mehr Informationen hierzu findet sich unter dem Abschnitt "Absonderung" auf dieser Seite). Ein negatives Schnelltestergebnis gilt i. d. R. 24 Stunden, ein negativer PCR Test i. d. R. 48 Stunden.
In allen Schnellteststellen werden zu bestimmten Zeiten auch Corona-Schutzimpfungen ohne Termin angeboten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Einreisebestimmungen und damit verbundene Quarantäneregelungen
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Aktuelle Quarantäneregelungen bei einem positiven Corona-Test
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie deren Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für Sie die entsprechende Absonderungspflicht (Quarantäne), die auch weiterhin von unserem Ordnungsamt kontrolliert wird. Das heißt jedoch, dass Sie nun einige Schritte eigenverantwortlich tätigen müssen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht, was es bei einem positiven Testergebnis zu beachten gilt:
Generell vorab: Bei Symptomen testen lassen!
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen, unabhängig von ihrem Impfstatus. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
Wichtig ist auch, dass Sie mit einem Verdacht auf eine Atemwegsinfektion nicht ohne Vorankündigung einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung aufsuchen. Damit gefährden Sie unnötig andere anwesende Patient/innen sowie das medizinische Personal. Rufen Sie stattdessen bei der entsprechenden Praxis oder Einrichtung an (i. d. R. ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Hausarzt) und lassen Sie sich beraten, wie Sie weiter vorgehen sollen. Zusätzlich steht Ihnen jederzeit die bundesweite Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Verfügung: 116117.
Quarantäne-Bescheinigungen gibt es beim Ordnungsamt
Wer Bescheinigungen benötigt, um sie beispielsweise dem Arbeitgeber vorzulegen, bekommt diese über das Ordnungsamt. Das gilt sowohl für die positiv getestete Person als auch für die Haushaltsangehörigen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Frau Benzinger:
E-Mail
Telefonnummer: 121 - 138
Mein Selbsttest ist positiv: Was muss ich tun?
Mein Schnelltest ist positiv: Was muss ich tun?
Impfangebote im Landkreis Böblingen
Sie sind noch auf der Suche nach einem Impftermin?
Alle lokalen Impfmöglichkeiten sind auf der Website des Landratsamtes aufgelistet.
Darüber hinaus bietet Ihnen die Informationskampagne "Dranbleiben BW" des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auf seiner Homepage www.dranbleiben-bw.de eine Übersicht über einmalige Impfaktionen im Land sowie viele weitere nützliche Informationen und Links rund um die Corona-Schutzimpfung.
Nicht zuletzt können Sie auch Ihren Hausarzt für eine Corona-Schutzimpfung anfragen.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich impfen!
Aktuelle Zahlen zum Corona-Virus
Alle örtlichen Corona-Fälle, aber auch die Zahl der belegten Krankenhausbetten oder Todesopfer werden dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet, das die aktuellen Zahlen in wöchentlichen Lageberichten auf Landkreisebene veröffentlicht.
Zahlen zur Pandemie auf Landesebene finden Sie beim Landesgesundheitsamt.
Auf Bundesebene veröffentlicht das Robert Koch Institut Daten zur Pandemie.
Auf Ehningen eingegrenzt werden nur positive Fälle erfasst. Die Fallzahl können Sie beim Ehninger Ordnungsamt erfragen. Auch im wöchentlichen Lagebericht des Landkreises wird wöchentlich für jede Kommune im Kreis eine gesonderte Fallzahl und Inzidenz angegeben.
Sie benötigen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Hilfe? - Ehningen hilft!

Hotline für Menschen mit psychischer Belastung

Corona und Demenz

Mitteilungsblatt Archiv
Nach Jahren archivierte Mitteilungsblätter der Gemeinde Ehningen
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21. April - Osterpause
09. Juni - Pfingstpause
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Mitteilungsblatt 25. März 2021
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Mitteilungsblatt 08. Juli 2021
Mitteilungsblatt 15. Juli 2021
Mitteilungsblatt 22. Juli 2021
Mitteilungsblatt 29. Juli 2021
Mitteilungsblatt 05. August 2021
Mitteilungsblatt 12. August 2021
Mitteilungsblatt 19. und 26. August sowie 02. September erscheint nicht (Sommerpause)
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Mitteilungsblatt 16. September 2021
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Mitteilungsblatt 07. Oktober 2021
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