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Gemeinde Ehningen

Frostschäden an Wasserleitungen

Frostschäden an Wasserzählern und Hausleitungen im Winter geben Veranlassung, vor Eintritt der Frostperiode die Eigentümer älterer Gebäude und auch die Bauherren auf die Gefahr des Einfrierens von Wasserleitungen, auf vorbeugende Maßnahmen und Möglichkeiten zur Behebung von Schäden hinzuweisen. Nach der Wasserabgabensatzung sind Gebäudeeigentümer für derartige Schäden verantwortlich. Deshalb werden die Wasserabnehmer gebeten, folgende Punkte zu beachten:

 

Überprüfen Sie bitte die Absperrvorrichtungen hinter dem Wasserzähler, im Keller und in den frostgefährdeten Räumen auf ihre Funktionsfähigkeit.

 

Sichern Sie die Einführungsstellen der Hausleitung und dichten Sie Räume, in denen der Wasserzähler liegt und in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind so ab, dass Luftdurchzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben erneuern und Türen abdichten).

Bei besonders gefährdeten Räumen und Leitungsteilen, z.B. Kellerleitungen, Ventile und Bauwasserzähler, können Sie durch Umwickeln mit Holz- bzw. Glaswolle oder Schaumstoff einen weiteren Schutz erreichen.

 

Halten Sie stets den Zugang zu der Einführungsstelle der Hausleitung, der Hauptabsperrvorrichtung und dem Wasserzähler frei (Kellerschlüssel bereitlegen).

 

Sperren Sie nachts Ihre Hausleitungen ab, wenn trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen, speziell während einer starken Frostperiode, kein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Dabei darf das Entleeren der Leitung nicht vergessen werden.

 

Isolieren Sie bitte im Freien befindliche Wasserzählerschächte durch Einlegen von Glaswolle, von strohgefüllten Säcken usw. Der Isolierstoff kann auf herausnehmbaren Einlagen (Holz- oder Kunststoffplatten mit Griff) gelagert werden, damit Ventile und Zähler zugänglich bleiben; etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte abdichten.

 

Melden Sie bitte Schäden an Ihrer Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage unverzüglich dem Bürgermeisteramt. Mit dessen Zustimmung können Sie zur Behebung von Schäden an Ihrer Verbrauchsleitung innerhalb Ihres Grundstücks einen Installateur beauftragen. Eingefrorene Leitungen und Wassermesser sind sofort dem Bürgermeisteramt zu melden.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Arbeiten am gemeindeeigenen Wasserleitungsnetz, insbesondere an den Anschlussschächten und Hydrantenschächten, durch Privatpersonen bzw. Firmen ohne Erlaubnis des Bürgermeisteramtes nicht gestattet sind.

                                                                                                                     

Bürgermeisteramt

- Steueramt -

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/steueramt-wasserver-entsorgung-/-steuern/informationen