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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
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Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Ehningen
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Jahreszeiten

Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Taxis beantragen

In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoff­emissionen. Das Land Baden-Württemberg versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.

Das Können Sie finanzieren:

Gefördert werden die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis , -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG).

Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können. Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
  • Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
  • Eine Zugänglichkeit rund um die Uhr (24/7) für E-Taxis muss garantiert werden.
  • Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
  • Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
  • Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
  • Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
  • Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
  • Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
  • Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
  • Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
  • Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
  • Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.

Verfahrensablauf

Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid

Fristen

keine

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Anträge finden Sie auf der Homepage der Landesbank Baden-Württemberg;

Kosten

Keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

Freigabevermerk

08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg