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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehningen
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Jahreszeiten

Heimarbeit - Halbjährige Listenmeldung

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.

Firmen, die Heimarbeit vergeben, sind zum Führen von Heimarbeitslisten verpflichtet. Die Listen sind halbjährlich an die zuständige Stelle zu senden.

Voraussetzungen

Sie beschäftigen Personen in Heimarbeit.

Zu den Personen in Heimarbeit zählen:

  • in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende)
  • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
  • sonstige gleichgestellte Personen

Verfahrensablauf

In die Heimarbeitsliste sind alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, einzutragen.

Für jedes Kalenderhalbjahr ist eine Heimarbeitsliste neu anzulegen und laufend zu ergänzen.

Wenn Sie der zuständigen Stelle die Heimarbeitsliste online übermitteln:

Füllen Sie das zugehörige Formular im Abschnitt "Onlineantrag" Schritt für Schritt online aus und reichen Sie es am Ende online ein. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formblatt für die Heimarbeitsliste runterzuladen, auszufüllen und wieder hochzuladen. Dieser Weg bietet sich an, wenn Sie eine große Zahl an Heimarbeitern in der Heimarbeitsliste übermitteln müssen. Der Formularassistent bietet Ihnen Hilfetexte zur Erläuterung der einzelnen Formularfelder. Sie erhalten eine Bestätigung und ein ausgefülltes PDF-Formular für Ihre Unterlagen.

Falls Sie das Verfahren nicht online durchführen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium (zuständige Stelle), das für Sie zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie über den Hyperlink im Abschnitt "Vertiefende Informationen".

Fristen

Die Heimarbeitsliste müssen Sie halbjährlich an die zuständige Stelle übermitteln:

  • bis spätestens 31. Juli die Heimarbeitsliste für das erste Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) des laufenden Jahres.
  • bis spätestens 31. Januar die Heimarbeitsliste für das zweite Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) des Vorjahres.

Die Termine sind genau einzuhalten, da die Listen für eine ordnungsgemäße Entgeltüberwachung zwingend erforderlich sind. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Listenführung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt

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Freigabevermerk

21.08.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg