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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehningen
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Jahreszeiten

Personenbezogene Daten - Löschung beantragen

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung dieser Daten verlangen.

Hinweis: Gegenüber folgenden Stellen haben Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Sperrung der Daten:

  • gegenüber dem Landtag, dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden
  • gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs

Voraussetzungen

  • Die Speicherung der Daten ist unzulässig.
  • Die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle nicht mehr erforderlich, um ihre Aufgabe zu erfüllen.

Das gilt auch für in Akten gespeicherte personenbezogene Daten, wenn die speichernde Stelle die gesamte Akte nicht mehr benötigt.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle muss die Daten in der Regel von sich aus löschen. Ein Antrag hat daher nur Anstoßfunktion. Sie können die Löschung formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch bei der speichernden Stelle beantragen.

Die speichernde Stelle prüft, ob sie die Daten löschen kann. Wenn ja, löscht sie diese und teilt es Ihnen mit. Andernfalls lehnt sie den Antrag ab. Es ist auch möglich, dass die speichernde Stelle Ihren Antrag nur für bestimmte Daten berücksichtigt.

Tipp: Sie können sich auch gleich oder bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Datenschutzkontrollestelle wenden. In folgenden Fällen löscht die speichernde Stelle die Daten nicht, sondern sperrt sie:

  • Es besteht Grund zu der Annahme, dass eine Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
  • Die Löschung ist wegen der besonderen Art der Speicherung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Löschung beilegen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Falles ab.

Sonstiges

Sonderregelungen gehen den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor. Derartige Sonderregelungen können beispielsweise bestimmte Löschfristen oder die Pflicht zur Prüfung der Löschung nach einer bestimmten Frist vorsehen. Das gilt vor allem im Bereich der Sicherheits- und der Strafverfolgungsbehörden.

Zuständigkeit

für den Antrag auf Löschung: die Stelle, die Daten über Sie speichert

Ausnahme: Wenn Daten über Sie beim Landeskriminalamt oder im Zuständigkeitsbereich mehrerer Regierungspräsidien und des Polizeipräsidiums Stuttgart gespeichert sind, müssen Sie den Antrag beim Landeskriminalamt stellen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 05.04.2018 freigegeben.