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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehningen
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Jahreszeiten

Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die dort gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Dazu stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden.

Voraussetzungen

Es müssen Zeiten im Rentenkonto vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig ist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zugesandt.

Diesen Antrag können Sie auch unabhängig von einer Rentenauskunft entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Spätestens mit Ihrer ersten Renteninformation wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt.

Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.

Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung BW auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Tipp: Halten Sie bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Rente gestellt und dabei festgestellt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat, können Sie die fehlenden Unterlagen beim Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Original vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch bestätigte Kopien der Unterlagen beifügen.

Eine Bestätigung ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für Rentenzwecke kostenlos.

Fristen

-

Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
    • Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland

Kosten

keine

Sonstiges

Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

Zuständigkeit

der zuständige Rentenversicherungsträger

Freigabevermerk

01.12.2023 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg