Änderung Betreuungsumfang - Kindertageseinrichtungen
Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer von drei Monaten. Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Formulare
Voraussetzungen
Bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweis der/des Personensorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Verfahrensablauf
Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der drei Monate schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf der drei Monate muss eine Änderung mindestens vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden. Eine Änderung ist jeweils nur zum 1. eines Monats möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
vier Wochen zum Monatsende
Unterlagen
Beschäftigungsnachweise Sorgeberechtigte
Kosten
Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.
Sonstiges
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. im Anhang die Personalausweise beigefügt.
Zuständigkeit
Hauptamt, Sachgebiet Betreuung
Zuständige Ansprechpartner
Freigabevermerk
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