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Gemeinde Ehningen

Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind abmelden

Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.

Voraussetzungen

Die Abmeldung erfolgt schriftlich.

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Fristen

sechs Wochen zum Monatsende

Unterlagen

vollständig ausgefülltes Formular

Kosten

-

Sonstiges

Unterschrift aller Personensorgeberechtigten

Zuständigkeit

Hauptamt, Sachgebiet Betreuung

Freigabevermerk

-

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen