Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind abmelden
Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten.
Voraussetzungen
Die Abmeldung erfolgt schriftlich.
Verfahrensablauf
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Fristen
sechs Wochen zum Monatsende
Unterlagen
vollständig ausgefülltes Formular
Kosten
-
Sonstiges
Unterschrift aller Personensorgeberechtigten
Zuständigkeit
Hauptamt, Sachgebiet Betreuung
Freigabevermerk
-