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Gemeinde Ehningen

Anmeldung in der Kindertageseinrichtung

Die Gemeinde Ehningen betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.
Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.
Folgendes Betreuungsangebot wird angeboten:
- Krippenplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Kleinkind – U3)
- Kindergartenplätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (Ü3)

Voraussetzungen

In die Kinderbetreuungseinrichtungen werden nur Kinder aufgenommen, wenn sie in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Fristen

mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin

Unterlagen

- vollständig ausgefülltes Formular
- bei Ganztagesplätzen Beschäftigungsnachweise der/des Personensorgeberechtigen, in dessen
Haushalt das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist

Kosten

Die jeweils gültige Gebührensatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ehningen.

Sonstiges

Unterschrift aller Personensorgeberechtigten bzw. ein Bild des Personalausweises als Anhang.

Zuständigkeit

Hauptamt, Sachgebiet Betreuung

Freigabevermerk

-

http://www.ehningen.de//de/buergerservice/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen