Bauakte (Planunterlagen) einsehen bzw. Mehrfertigung anfordern
Die Gemeinde Ehningen verwaltet u. a. die Bauakten aller bestehenden Gebäude in Ehningen. Werden Bauanträge bearbeitet, legt der zuständige Sachbearbeiter eine Bauakte beim Bauamt an. Sie enthält alle Schriftstücke, Grundrisspläne und Baupläne, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen.
Formulare
Voraussetzungen
Jeder, der die Bauakte einsehen möchte, muss ein begründetes Interesse geltend machen. Auskunft aus den Unterlagen der Bauakte kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Objekts erhalten. Ansonsten werden Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Einsicht erfolgt über das Onlineformular oder telefonisch bei dem zuständigen Bauamt. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flurstücksnummer) machen können. Bei Eigentumswohnungen ist die Wohnungsnummer und die Lage im Gebäude anzugeben.
Die Übermittlung der beantragten Unterlagen erfolgt ausschließlich digital per E-Mail. Eine persönliche Einsichtnahme in die Akte bzw. in die dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Ehningen ist nicht möglich.
Fristen
Keine
Unterlagen
Antragsformular, eventuell Vollmacht
Kosten
Die Bereitstellung von digitalen Planunterlagen aus der Bauakte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ehningen erhoben.
- Ab 25,00 € / je nach Aufwand
(Weitere Angaben können Sie der Gebührensatzung entnehmen.)
Sonstiges
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Zuständigkeit
Bauamt - Bauen und Liegenschaften [Gemeinde Ehningen]
Freigabevermerk
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