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Gemeinde Ehningen

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: SIe müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Unterlagen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein,

  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Sonstiges

-

Zuständigkeit

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Freigabevermerk

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http://www.ehningen.de//de/buergerservice/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen