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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Gemeinde Ehningen
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Kraftfahrzeug zulassen, abmelden oder ummelden

Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen.
Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in dem Text "Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen".
Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen?
In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:

  • Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umschreiben lassen.
    Dabei ist egal, ob das Fahrzeug schon in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder außerhalb zugelassen ist.
    Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (bei Halterwechsel)".

    Hinweis: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen der Zulassungsbehörde schnellstmöglich den Halterwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt der Text "Kraftfahrzeug - Verkauf melden".
  • Kauf eines schon abgemeldeten Fahrzeugs
    Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug schon vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden.
    Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen". Darüber hinaus gibt Ihnen dieser Text auch Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.

Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen".

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse nur in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Abmeldung eines Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält der Text "Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)".

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg