Lebenslagen: Gemeinde Ehningen

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung

 

Beim Umgang mit Abfällen ist die gesetzlich in der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie zu beachten. Die Abfallhierarchie liegt den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde. Oberstes Gebot ist dabei die Abfallvermeidung, letzte Priorität (nach der sonstigen Verwertung zum Beispiel durch Verbrennung) hat die Beseitigung.

Einen Diskussionsbeitrag zur Abfallvermeidung finden Sie hier: Vision Possible.

Nicht vermeidbare Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Einsammlung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig, sowie für die ordnungsgemäße Verwertung beziehungsweise Beseitigung dieser Abfälle. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig, genau so wie Abfall zur Beseitigung, der bei Gewerbetreibenden anfällt.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben können auch Dritte wie beispielsweise private Firmen beauftragt werden. Die Stadt- beziehungsweise Landkreise bleiben aber auch nach einer Beauftragung verantwortlich. Einige Land­kreise haben das Einsammeln und Transportieren der Siedlungsabfälle ganz oder teilweise auf die Gemeinden übertragen. Außerdem gibt es für die Stadt- und Landkreise die Möglichkeit, sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, denen dann Aufgaben übertragen werden können.

Auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebs können Sie sich über das Entsorgungssystem und die geltenden Bestimmungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis informieren. Auch mit Fragen dazu, welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist und mit Fragen zur Abfallvermeidung, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Abfallwirtschaftsbetrieb, zum Beispiel an die Abfallberatung.

Die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt können Sie auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie so gut wie möglich Abfall vermeiden und Wertstoffe, wie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe, Verpackungen, Alttextilien, Elektroschrott sowie Altbatterien getrennt sammeln und entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden und müssen nicht als Restabfall entsorgt werden.

Darüber hinaus können Sie mit geringem Aufwand viel für die Umwelt tun und Abfall vermeiden, wenn Sie zum Beispiel folgende Punkte beachten:

Wiederverwendung: Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter!

Mehrwegbehälter werden nach der Rückgabe beziehungsweise dem Gebrauch gereinigt und wieder befüllt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Auch für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen.

Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien!

Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung.

Reparieren oder upcyceln Sie defekte Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen!

Für Alttextilien gilt:

Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit vielen Ressourcen sowie hohen Belastungen (für die Umwelt und leider manchmal auch für die Arbeitskräfte) erzeugt worden.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG). Demnach müssen diese nunmehr die getrennte Sammlung in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Bei der Umsetzung haben Sie einen gewissen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich gehören lediglich stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle (zum Beispiel Öllappen) auch weiterhin in den Restmüll. Für die Abgabe von Alttextilien gibt es bereits heute zahlreiche Angebote von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie vielen gemeinnützigen, aber auch zugelassenen gewerblichen Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen.

Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen - zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze. Dafür sind Ihre Alttextilien zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen.

 

Vertiefende Informationen

  
  • Betriebliche Abfallwirtschaft, Abfallberatung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgers
 

Freigabevermerk

 

02.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg