Lebenslagen: Gemeinde Ehningen

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Versicherungen während der Bauphase

 

Mit dem Bau eines Gebäudes entstehen Risiken, auf die Sie vorbereitet sein sollten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schon vom ersten Spatenstich an haften Sie für Schäden, die anderen Personen durch Ihre Bautätigkeit entstehen. Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem verunreinigten Gehweg aus, kommt ein Auto durch den Schmutz ins Schleudern oder fällt ein Kind in die nicht ausreichend gesicherte Baugrube, werden Sie als Bauherr in die Pflicht genommen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für eigenverursachte Schäden oder Schäden durch private Bauhelfer. Auch für Schäden, die durch beauftragte Unternehmen entstehen, können Sie als Bauherr haftbar gemacht werden, wenn sich kein Verantwortlicher für den Schaden ermitteln lässt. Der Abschluss bereits bei Kauf des Grundstückes ist daher ratsam. Der Versicherungsschutz gilt meistens für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die durch unvorhersehbare extreme Wetterereignisse oder durch mutwillige Beschädigung am Bau verursacht werden.
Beispiele:
Ein Sturm bringt den gerade gesetzten Dachstuhl zum Einsturz.
Unbekannte stehlen den schon montierten Heizkörper.

Für Beschädigungen am Bau haftet in der Regel der Schadensverursacher. Dieser ist unter Umständen aber nicht zu ermitteln. Sie können sich vorstellen, dass verschiedene Handwerker mehrerer Firmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind: dann ist es schwer zu ermitteln, wer den verschmutzten Eimer in die neue Badewanne gestellt hat oder wem ein Werkzeug auf das frisch verlegte Parkett gefallen ist. Aufgrund mangelnder Beweise greift in solchen Fällen die Versicherung der einzelnen Handwerker nicht. Daher ist eine Absicherung durch die Bauleistungsversicherung ratsam. Auch hier gilt: wägen Sie ihr persönliches Risiko im Vergleich zum jährlichen Versicherungsbeitrag ab und entscheiden Sie dann, in welchen Bereichen ein Versicherungsbedarf für Sie besteht.

Hinweis: Glasschäden sind im Allgemeinen durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt hier als einzelner Schaden. Dabei wird auch jedes Mal die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung und der Menge der am Bau verwendeten Scheiben, Glasbausteine oder Lichtkuppeln kann deshalb auch eine gesonderte Glasversicherung sinnvoll sein.

Feuerrohbauversicherung

Schäden durch Brand und Explosion können Sie durch eine Feuerrohbauversicherung abdecken.

Tipp: Einige Versicherungsgesellschaften stellen die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei, wenn Sie für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt dann in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit melden.

Hinweis: Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen Versicherung als Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe.

Bauhelferunfallversicherung

Beachten Sie auch, dass Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner, im Gegensatz zu mithelfenden Freunden oder Verwandten, bei Arbeiten auf der Baustelle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Mehr Informationen bekommen Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Eine private Bauhelferunfallversicherung sichert den Bauherrn und seinen Ehepartner bei dauerhaften Schäden nach einem Bauunfall finanziell ab. Privaten Bauhelfern bietet sie für ihre Mitarbeit eine zusätzliche Sicherheit zur gesetzlichen Absicherung.

Restschuldlebensversicherung

Ein plötzlicher Tod des Hauptverdieners der Familie kann die Baufinanzierung gefährden. Eine Restschuldlebensversicherung sichert die Baufinanzierung für einen solchen Fall ab. Wägen Sie hier Ihre sonstigen Absicherungen ab. Vielleicht haben Sie schon eine Lebensversicherung oder sind in einem Arbeitsverhältnis, aus welchem eine ausreichende Witwenversorgung besteht. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre individuelle Versorgungslage.

 

Vertiefende Informationen

 

Weitere Informationen zum Thema "Versicherungen" finden Sie unter "Versicherungen für Mieter" und "Versicherungen für Eigentümer und Vermieter".

Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.