Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung und sonstigen Planungsthemen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren.
Die einzelnen Planungsunterlagen können den jeweiligen Verfahren entnommen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bauamt: Bauen und Liegenschaften bei der Gemeinde Ehningen.
Ihre Stellungnahme können Sie im angegeben Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ehningen; Bauamt: Bauen und Liegenschaften einreichen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Rathauses.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan "Erschließungsstraße Hinter dem Berg"
Bebauungsplan „Erschließungsstraße Hinter dem Berg“
Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ehningen hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2020
beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Erschließungsstraße Hinter dem Berg“ vom 10.11.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan vom 10.11.2020.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung
Die Development Partner AG, Düsseldorf mit der Firma IBM Deutschland GmbH als Mieter plant südwestlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Erschließungsstraße Hinter dem Berg“ mit der Errichtung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes „IBM Technology Campus“ in der Gemeinde Ehningen die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, um die IBM-Forschungs- und Entwicklungssparte und die deutsche IBM-Hauptverwaltung räumlich an einem Standort zusammenführen zu können. Am neuen Standort des IBM Technology Campus sollen ca. 2.500 Arbeitsplätze konzentriert werden. Gleichzeitig plant die Gemeinde Ehningen das im Flächennutzungsplan nordöstlich des Plangebietes dargestellte geplante Gewerbegebiet langfristig zu entwickeln. Für das geplante Baugrundstück der Firma Development Partner AG sowie für das im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebiet soll eine leistungsfähige Erschließung, ausgehend von der K 1077, ermöglicht werden.
Für die planungsrechtliche Sicherung dieser Erschließung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erschließungsstraße Hinter dem Berg“ erforderlich.
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Erheblich nachteilige planbedingte Umweltauswirkungen lassen sich nicht feststellen bzw. sind unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen nicht zu erwarten.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplanentwurf vom 10.11.2020 einschließlich Textteil und Begründung, der Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, vom 09.11.2020 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 24.12.2020 bis zum 11.02.2021, je einschließlich, im Bürgermeisteramt Ehningen, Bauamt: Bauen und Liegenschaften, Königstraße 29, 71139 Ehningen, Erdgeschoss, Flurbereich bei Zimmer 01 während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 bis 15.45 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.
Hinweis
Folgende Arten umweltbezogener Informationen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind verfügbar:
1. Umweltbericht
Der Umweltbericht gibt allgemeine Informationen zum Plangebiet, dessen Lage und Abgrenzung und beschreibt den Inhalt und die Ziele des Bebauungsplans. Er stellt die übergeordneten Planungsvorgaben sowie die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes dar. Die Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet. Dazu gehören die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes sowie Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung und bei Durchführung der Planung. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen werden ebenso aufgezeigt wie Eingriffe in Natur und Landschaft und artenschutzrechtliche Zusammenhänge. Eine Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt. Erheblich nachteilige planbedingte Umweltauswirkungen lassen sich nicht feststellen. Zusätzliche Angaben zur Methodik, zum Monitoring sowie die allgemein verständliche Zusammenfassung runden den Umweltbericht ab.
Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:
Schutzgut Fläche
Vorbelastung durch Versiegelung, Neuversiegelung von Fläche.
Schutzgut Boden
Vorbelastungen durch Versiegelung und Überformung der Bodenhorizontierung, Geologie und Geotechnik (Kieselsandstein, Obere Bunte Mergel, Stubensandstein- und Knollenformation sowie zusätzlich Hochwassersediment), Verlust von Boden mittlerer Qualität sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen, Erstellung eines Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzepts.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestehende Straßen und Feldwege, unterirdische Wasserleitung, 20-kVErdkabel, mehrere 0,4-kV-Erdkabel, eine Gashochdruckleitung DN 200 St, PN 40 und ein Steuerkabel, keine geschützten Geotope, keine Anhaltspunkte für Altlasten und Kampfmittel.
Schutzgut Wasser
Vorbelastung durch versiegelte Wegeflächen, Wasserschutzzone III und IIIA, geringe temporärer Eingriff in Hochwasser- oder Überschwemmungsbereiche (Baustraße).
Schutzgut Klima und Luft
Vorbelastung durch Verkehr, Versieglung, Schadstoffe, umliegende Bebauung, Verlust von Flächen für die örtliche Frischluftproduktion.
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Vorbelastung durch Straßen (K1077, A 81, asphaltierte Feldweg), Eingriff in § 33 NatSchG-Biotop (Feldhecke), FFH-Lebensraumtyp Flachlandmähwiesen, Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Wildbienen, Auswirkungen auf Zauneidechsenpopulation und Vögel (Blau-, Hauben-, Kohlmeise, Gartenbaumläufer, Zaunkönig).
Schutzgut Mensch, Landschaftsbild und Erholung
Vorbelastung durch Verkehrslärm, Lärmauswirkungen durch zusätzlichen Verkehr,
Erhalt landwirtschaftlicher Weg, Baumreihe als Ortsrand.
2. Gutachten zu folgenden Themen, die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erstellt wurden:
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Bodenschutzkonzept
- Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
- schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsuntersuchung
3. Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch, Landschaftsbild und Erholung (Verkehr, ÖPNV, Lichtimmissionen, Lärm, Geruch, Staub), Wasser (Grundwasserschutz, Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Abwasser), Boden (Geotechnik), Kultur- und Sachgüter (Bestandsleitungen), Klima und Luft, sowie Pflanzen und Tieren (Artenschutz, Flachland-Mähwiese, Forstbetrieb). Die hierbei explizit betroffenen Belange entsprechen im Wesentlichen den Belangen die im Umweltbericht und bei den Schutzgütern aufgeführt werden.
Abgabe von Stellungnahmen während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Panademie wird dringend gebeten, die Online-Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Ehningen zu nutzen!
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben.
Ehningen, 16.12.2020
gez. Lukas Rosengrün
Bürgermeister
Abgrenzungsplan vom 10.11.2020
Bebauungsplanentwurf mit Zeichenerklärung und Verfahrensvermerke jeweils vom 10.11.2020
Textliche Festsetzungen vom 10.11.2020
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung vom 10.11.2020
Abwägung der eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung vom 10.11.2020
Gutachten:
1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
3. Unterlagen zum Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis:
- Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
- Anlage 1 zu Punkt 3.12
- Anlage 2 zu Punkt 3.12
- Anlage 3 zu Punkt 3.12
- Anlage 4 - Stellungnahme EnBW
- Anlage 5 - Belastungsklassenberechnung
- Auswirkungen der Umleitungsstrecke auf die Hochwassersituation in Ehningen
- Vorplanung Gesamtübersicht mit Hochwasserschutzgebiet
- Umlegung K1077 für Erstellung Knotenpunkt
- Querprofile Umlegung K1077
- Bescheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis
4. Schalltechnische Untersuchung
5. Verkehrsuntersuchung:
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Ortsmitte 4, 1. Änderung"
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
„Ortsmitte 4, 1. Änderung“
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Ehningen hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO „Ortsmitte 4, 1. Änderung“ gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan vom 15.12.2020.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplans „Ortsmitte 4“ vom 24.12.2004. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan der im Gebiet lediglich eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Außerdem liegt das Plangebiet innerhalb des Baulinienplans „Gesamt Ortsbauplan“ vom 23.05.1955, der innerhalb des Geltungsbereichs eine Baulinie festsetzt.
Die besondere Bedeutung des Plangebietes ist gekennzeichnet durch die Lage innerhalb eines weitgehend bebauten Siedlungsgebietes im Ortskern mit kurzen Wegen zu den Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen der Gemeinde. Im Bereich südlich des Rathauses zwischen Garten-, Schul- und Schlossstraße besteht ein Innenentwicklungspotential für eine Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum sowie gegebenenfalls von Flächen für öffentliche Zwecke. Innerhalb solcher innerörtlichen Siedlungsbereiche führen zudem geplante Nutzungsänderungen im Zuge des Generationswechsels sowie die notwendige Anpassung der Altbebauung an geänderte Wohnstandards und in der Folge entsprechende Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen zu der Erfordernis, diese Veränderungsprozesse planungsrechtlich zu steuern.
Vor diesem Hintergrund sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung innerhalb eines gewachsenen Wohnumfeldes geschaffen werden. Unter Berücksichtigung des Bestandes soll das Gebiet neu geordnet und Möglichkeiten für eine Nachverdichtung geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans entspricht dem städtebaulichen Ziel der Gemeinde Ehningen für eine Ortsentwicklung im Sinne einer geordneten Nachverdichtung durch die Entwicklung untergenutzter Flächen im Innerortsbereich. Die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich kann dadurch reduziert werden. Gleichzeitig soll durch die geplante Nachverdichtung der Wohnraumnachfrage in Ehningen Rechnung getragen und es sollen die bestehenden Versorgungs-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen im Ortskern gestärkt werden.
Um diese von der Gemeinde gewollte städtebauliche Entwicklung realisieren zu können, ist die Schaffung von neuem Planungsrecht und somit die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte 4, 1. Änderung“ erforderlich.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Abgrenzungsplan sowie die Ziele und Zwecke der Planung, jeweils vom 15.12.2020 liegen vom 14.01.2021 bis zum 19.02.2021 je einschließlich im Bürgermeisteramt Ehningen, Bauamt: Bauen und Liegenschaften, Königstraße 29, 71139 Ehningen, Erdgeschoss, Flurbereich bei Zimmer 01 während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 bis 15.45 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Abgabe von Stellungnahmen während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Panademie wird dringend gebeten, die Online-Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Ehningen zu nutzen!
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben.
Ehningen, 16.12.2020
gez. Lukas Rosengrün
Bürgermeister
alle Bebauungspläne
(Weiterleitung auf EBIS)