Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen
Hier finden Sie die wesentlichen Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen gültig ab dem 01.01.2017. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, können Sie sich gerne folgendes Formular herunterladen:
Einzugsermächtigung (PDF-Datei)
Zur Erstellung eines SEPA-Mandats benötigen wir dieses Formular mit Originalunterschrift.
1. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (ab 01.01.2018) 310 %
- Grundsteuer B für sonstige Betriebe z.B. Gebäude, Bauplätze (ab 01.01.2018) 330 %
- Gewerbesteuer (ab 01.01.2018) 350 %
Nähere Informationen finden Sie in unserer Steuersatzung:
2. Wasserzins und Wasserversorgungsbeitrag
Der Wasserzins beträgt pro m³ 1,70 Euro zzgl. 7% Mwst. 0,12 Euro = 1,82 Euro.
Der Wasserversorgungsbeitrag für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beträgt je m² Nutzungsfläche 4,41 Euro.
Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Wasserversorgungssatzung:
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
3. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2021 je m³ Abwasser 1,98 Euro.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2021 je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,23 Euro.
Der Gebührensatz für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung liegt ab dem 01.01.2021 bei 3,50 Euro/m³.
Die Abwasserbeiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung betragen je m² Nutzungsfläche:
- Kanalbeitrag 7,28 Euro
- Kanalbeitrag (nur Schmutzwasser) 5,46 Euro
- Klärbeitrag 2,57 Euro
Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Abwassersatzung:
4. Zählergebühren für Wasser und Abwasser
Die Zählergebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und belaufen sich jährlich auf:
- Q3=4
Wasser 8,16 Euro
Abwasser 8,16 Euro - Q3=10
Wasser 10,80 Euro
Abwasser 10,80 Euro - Q3=16
Wasser 21,24 Euro
Abwasser 21,24 Euro - Q3=25
Wasser 92,16 Euro
Abwasser 92,16 Euro - Q3=63
Wasser 210,84 Euro
Abwasser 210,84 Euro - Q3=100
Wasser 297,60 Euro
Abwasser 297,60 Euro
Für weitere Informationen schauen Sie sich unsere Wasserversorgungssatzung bzw. Abwassersatzung an:
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
5. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2019 jährlich
- für den Ersthund 100,00 Euro
- für den Zweithund und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
- die Zwingersteuer 300,00 Euro
Eine Ersatzhundesteuermarke kostet 2,00 Euro.
Weitere Informationen bezüglich Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen etc. finden Sie in unserer Hundesteuersatzung:
6. Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt ab dem 01.01.2018 für jeden angefangenen Kalendermonat für das Bereithalten eines Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräts an öffentlich zugänglichen Orten
mit Gewinnmöglichkeit20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse
ohne Gewinnmöglichkeit
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGlüG 100,00 Euro
- aufgestellt an einem anderen Ort 50,00 Euro
Weitere Informationen finden Sie in unserer Vergnügungssteuersatzung:
7. Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt
Die aktuellen Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt finden Sie in der
8. Grundschulkindbetreuung
Die Gebühren für die Grundschulkindbetreuung und für die Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule - Gemeinschaftsschule sind in unserer Satzung aufgeführt:
Satzung über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung (PDF-Datei)