CORONA: Mein (privates) Umfeld
Übersicht über die von Montag, 11. Januar bis Sonntag, 31. Januar 2021 geltenden Regelungen in Baden-Württemberg
! Übersicht Regelungen neue Corona Verordnung-Absonderung !
Ab dem 02. Dezember 2020 trat die neue Corona-Verordnung Absonderung in Kraft, welche die Quarantäneregeln einheitlich für alle Betroffenen festlegt.
Grundsätzlicher Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise ist, dass Betroffene aufgrund der neuen Verordnung in Quarantäne gehen müssen und nicht mehr wegen der Anordnung des Gesundheitsamts oder des Ordnungsamts.
Das heißt, es gibt zukünftig keine schriftlichen Anordnungen durch das Ordnungsamt der Gemeinde mehr. Die jeweilige Quarantänedauer wird Ihnen aber schriftlich bescheinigt. Damit können Sie bzw. Ihr Arbeitgeber Entschädigungsansprüche geltend machen.
Die Quarantänemindestdauer von Infizierten und Kontaktpersonen beträgt jetzt einheitlich zehn 10 Tage.
Ort der Quarantäne ist im Normalfall die eigene Wohnung/das eigene Haus. Es darf kein Besuch empfangen werden, der nicht zum Haushalt gehört.
Es gibt außerdem die neue Kontaktpersonenkategorie„Cluster-Schüler“ für Kontaktpersonen im schulischen Umfeld.
Wer von der neuen Verordnung betroffen ist und sich wie lange in Quarantäne begeben muss, erläutern wir Ihnen anhand folgender Tabelle:
Betroffene Person | Quarantäne-beginn | Quarantänedauer | Verkürzung möglich? | Quarantäne-ende | Bescheinigung |
Krankheitsverdächtige Typische Coronasymptome, Testung bereits durchgeführt oder angeordnet | Ab Symptombeginn | Abhängig vom Testergebnis. Bei positivem Testergebnis Einordnung in die Kategorie „positiv getestete Personen“ | Nein, da die Quarantänedauer vom Testergebnis abhängt | Durch negatives Testergebnis | Nach negativem Testergebnis |
Positiv getestete Person mit Antigentest (Schnelltest) Testung nicht so präzise wie mit PCR-Test | Nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses | Abhängig vom Ergebnis des darauffolgenden PCR-Tests. Bei positivem Testergebnis Einordnung in die Kategorie „positiv getestete Personen“ | Nein, da die Quarantänedauer vom Testergebnis abhängt | Durch negatives Testergebnis (PCR-Test!) | Nach negativem Testergebnis |
Positiv getestete Person mit PCR-Test Präzisere Testung
| Nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses | Mindestens 10 Tage seit Symptombeginn oder positivem Testergebnis (symptomlose Infizierte) | Nein | 10 Tage Mindestquarantäne + Rückmeldung an das Ordnungsamt Symptomfreiheit von 48 Stunden | Nach Rückmeldung ans Ordnungsamt |
Haushaltsangehörige Leben im selben Haushalt wie eine positiv getestete Person | Nach Kenntnisnahme der Infektion des Haushaltsmitglieds | 10 Tage seit Symptombeginn oder positivem Testergebnis des Haushaltsmitglieds | Nein, außer auf positiven Antigentest des Haushaltsmitglieds folgt negativer PCR-Test | Automatisches Auslaufen nach 10 Tagen | Nach positiver PCR-Testung des Haushaltsmitglieds |
Kontaktperson Kategorie 1 Risikokontakt mit einer positiv getesteten Person | Nach Mitteilung durch das Gesundheitsamt | 10 Tage seit dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person | Nein, außer auf positiven Antigentest des Kontaktes folgt negativer PCR-Test | Automatisches Auslaufen nach 10 Tagen | Nach positiver PCR-Testung des Kontaktes |
Kontaktperson Kategorie Cluster-Schüler Zu Infektionsfällen im schulischen Umfeld. Bis zur Klassenstufe 4 die gesamte Klasse. Ab der 5. Klasse das durch das Gesundheitsamt ermittelte Umfeld. | Nach Mitteilung durch das Gesundheitsamt | 10 Tage seit dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person | Ja, frühestens mit einem negativen Testergebnis am fünften Tag der Quarantäne.
| Automatisches Auslaufen nach 10 Tagen | Nach Quarantäneende oder negativer Testung ab dem fünften Tag der Quarantäne |
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