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Gemeinde Ehningen

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ehningen zeigt alle kommunalen Aufgabenbereiche und die dafür vorgesehen finanziellen Mittel. Er liefert zudem einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde. 

Der Haushaltsplan wird von der Gemeinde unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit im Entwurf angefertigt und durch den Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen ggf. verändert und zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet. 

Zum 01.01.2017 hat die Gemeinde Ehningen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Es unterscheidet sich zur bisher verwendeten Kameralistik unter anderem in dem es den tatsächlichen Werteverzehr durch Abschreibungen und die periodengerechte Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben durch Rechnungsabgrenzung darstellt.

Die Komponenten des NKHR sind die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und die Vermögensrechnung (Bilanz).

Der Ergebnishaushalt zeigt den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Gemeinde im Laufe des Haushaltsjahres. Hier werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt die für die laufende Aufgabenerledigung benötigt werden.

Der Finanzhaushalt zeigt den tatsächlichen Geldfluss. Er stellt alle Einzahlungen und Auszahlungen dar. Hier werden auch die Mittel für Investitionen und Kreditaufnehmen dargestellt.

Die Bilanz ist kein Bestandteil des Haushaltsplans. Sie ist Teil der Jahresrechnung.

Ein weiterer Bestandteil des Haushaltsplanes ist der Stellenplan. Dieser zeigt Personalstellen, welche zur Aufgabenerfüllung benötigt werden.

Die Investitionsübersicht über die geplanten Investitionen kann ebenfalls dem Haushaltsplan entnommen werden.

Die Gemeinde Ehningen hat Ihre Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung jeweils in Form eines Eigenbetriebes organisiert.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ehningen enthält ebenfalls die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, sowie deren Finanzplanung und Stellenpläne.

http://www.ehningen.de//de/rathaus/haushaltsrecht