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Gemeinde Ehningen

Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2023 die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen:

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ehningen erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.ehningen.de, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus Ehningen, Königstraße 29, 71139 Ehningen von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.

Abweichend hierzu erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ehningen zu Bauleitplänen im Mitteilungsblatt der Gemeinde und ergänzend durch Bereitstellung im Internet. Hier gilt als Tag der Bekanntmachung der Erscheinungstag des Mitteilungsbalttes. 

Die jeweilige Bekanntmachung tritt am Tag nach der Bereitstellung im Internet in Kraft oder zu dem in der Bekanntmachung genannten Datum.

Öffentliche Bekanntmachungen 2023

http://www.ehningen.de//de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen