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Gemeinde Ehningen

Hinweis zum diesjährigen Brennholzverkauf der Gemeinde

Artikel vom 19.02.2024

Hinweis zum diesjährigen Brennholzverkauf der Gemeinde

Die Holzlisten stehen wieder im Internet auf der Gemeinde-Homepage (www.ehningen.de). 
Für den Kauf des Brennholzes sind nur Einwohner der Gemeinde Ehningen berechtigt. Es dürfen maximal 2 Polter pro Käufer erworben werden. Erst nach der Abbuchung des Kaufpreises darf mit der Aufarbeitung des Brennholzes begonnen werden.
Der Hauptteil des Holzes liegt im „Häsel“ zwischen Steinbruch „Baresel“ und Kläranlage / K 1001 oben am Steinbruch. Sie müssen 1x um den ganzen Steinbruch herum am Zaun entlangfahren. Es ist ab nördlicher Ecke des Steinbruchs ausgeschildert. Hier geht es relativ eng zu, da es eine Sackgasse ist. Kurz vor Ende der Holzpolter gibt es zwei beschilderte Stellen zum Wenden auch mit Anhänger. Diese bitte nicht zuparken. Fahren und parken Sie bitte so rücksichtsvoll, dass andere Brennholzkunden auch an ihr Holz kommen. 
Nach wie vor gelten die seitherigen Rahmenbedingungen: Zwingende Voraussetzung für das Aufarbeiten von Brennholz und Flächenlosen im Wald ist der Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Motorsägen-Kurs. Ebenso die Verwendung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenöl für Ihre Motorsäge. Diese Vorgaben ergeben sich aus der Zertifizierung des Ehninger Waldes nach PEFC und werden von Ihnen mit dem Kauf akzeptiert. Es wird stichprobenweise im Wald überprüft werden. Führen Sie bitte ihren Sägekursnachweis bei der Arbeit im Walde mit sich. Auf der Homepage befindet sich ebenfalls ein Merkblatt für Brennholz- und Flächenlosselbstwerber das Bestandteil des Kaufvertrages ist.

http://www.ehningen.de//de/rathaus/verwaltung/top-neuigkeit