Hier finden Sie alle Informationen zum Bürgerentscheid am 08. März 2026
Schriftliche Stellungnahmen aus dem Mitteilungsblatt KW 06
Hier finden Sie alle schriftlichen Stellungnahmen von:
- der Bürgerinitiative Meissnerhaus
- den Fraktionen des Gemeinderats
- Bürgermeister Lukas Rosengrün
Einleitender Hinweis zum Bürgerentscheid: Sind sie für den Erhalt und die Sanierung des Gebäudes Königstraße 27 (Meissnerhaus)
Mit dem bevorstehenden Bürgerentscheid findet erstmals in der Geschichte der Gemeinde Ehningen eine Sachentscheidung nicht im Gemeinderat, sondern unmittelbar durch die Bürgerschaft statt. Mit diesem Schritt geht die Verantwortung für die Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes Königstraße 27 vom Gemeinderat auf die Bürgerinnen und Bürger über. Damit diese Verantwortung fundiert wahrgenommen werden kann, ist es Aufgabe der Gemeindeverwaltung, alle für die Entscheidung relevanten Sachverhalte transparent, vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Die Verwaltung hat sich bewusst dafür entschieden, dieser Informationspflicht in einem vergleichsweise umfangreich nachzukommen. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich auf der Grundlage der bekannten Fakten, Gutachten, Bewertungen und Positionen ein eigenes, informiertes Urteil zu bilden. Die Ausführlichkeit dieser Darstellung dient nicht der Bewertung oder Steuerung der Entscheidung, sondern der objektiven Information und der Fairness gegenüber allen beteiligten Auffassungen.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich bitten, sich die Zeit zu nehmen, dieses Dokument vollständig zu lesen. Die Entscheidung, die mit dem Bürgerentscheid getroffen wird, ist von großer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Ortskerns und für das Gebäude Königstraße 27. Eine fundierte Entscheidung setzt voraus, die unterschiedlichen Perspektiven und die zugrunde liegenden Sachverhalte im Zusammenhang zu betrachten.
1) Ausgangslage
Das Gebäude Königstraße 27 befindet sich in zentraler Lage unmittelbar neben dem Rathaus. Es wurde 2008 von der Gemeinde Ehningen erworben. Seitdem ist das Gebäude ungenutzt. Seit 2008 wurden unterschiedliche Überlegungen zur zukünftigen Nutzung und Entwicklung des Grundstücks angestellt. Ziel war es dabei stets, für den Ortskern eine tragfähige und städtebaulich sinnvolle Lösung zu finden.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Optionen geprüft und verworfen. 2015 und 2016 wurden von der Verwaltung Vorlagen für den Abbruch des Gebäudes in den Gemeinderat eingebracht. Die Entscheidungen wurden vertagt und abgelehnt.
Seit dem Jahr 2016 war die Zukunft des Gebäudes bzw. des Grundstücks Gegenstand von Bürgerbeteiligungsprozessen.
Im März 2019 wurde eine Grundsatzentscheidung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Rathauserweiterung getroffen. Nach der Bürgermeisterwahl im März 2020 wurde die Notwendigkeit dieser Maßnahme grundsätzlich in Frage gestellt. Im Oktober 2020 wurde beschlossen eine Rathauserweiterung nicht weiter zu verfolgen.
Seitdem war das Thema Gegenstand der kommunalpolitischen und öffentlichen Diskussion. Im November 2021 wurde der Vorstoß der Verwaltung unternommen eine Planungs- und Restaurationskonzeption durch die Firma JaKo Baudenkmalpflege GmbH zu beauftragen.
Der Vorschlag wurde durch Stimmengleichheit im Gemeinderat abgelehnt.
Daraufhin forderte Bürgermeister Lukas Rosengrün die Gemeinderatsfraktionen auf eigene Vorschläge zum weiteren Vorgehen per Antrag einzubringen.
Nachdem bis Ende 2023 kein Antrag zum weiteren Vorgehen einging. Stellte die Verwaltung im Anfang 2024 erneut die Beauftragung einer Planungs- und Restaurationskonzeption durch die Firma JaKo Baudenkmalpflege GmbH zu Abstimmung. Der Vorschlag wurde mehrheitlich beschlossen.
Am 30. September 2025 wurden die Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt. Die Verwaltung schlug vor die KWE Kommunale Wohnbau Ehningen mit der Prüfung von einer Umsetzungsmöglichkeit zu beauftragen.
In der Sitzung wurde nach Sitzungsunterbrechung durch die Fraktionen CDU und Freie Wähler folgender Antrag gestellt:
Die im Haushalt eingestellten Mittel für die Königstraße 27 sollen verwendet werden, um dort einen kompletten Rückbau vorzunehmen und einen freien Platz mit Grünfläche anzulegen.
Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen
Im Nachgang der Sitzung legte Bürgermeister Lukas Rosengrün einen Widerspruch gegen den Beschluss ein. Zwar betraf der gefasste Beschluss im weitesten Sinne denselben Gegenstand, nämlich die Zukunft des Gebäudes, er ging jedoch inhaltlich deutlich über den zur Beratung gestellten Beschlussvorschlag hinaus. Darüber hinaus hielt er fest, dass die Schaffung eines Platzes inhaltlich nicht näher spezifiziert wurde und über den bloßen Abriss des Gebäudes hinausgehende Maßnahmen umfasst, die erhebliche Folgekosten für die Gemeinde nach sich ziehen. Damit fehlte eine tragfähige Entscheidungsgrundlage. Das ist im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg nicht zulässig und der Bürgermeister ist in diesem Fall verpflichtet einen Widerspruch gegen den gefassten Beschluss einzulegen. Die rechtlichen bedenken wurden bereits im Verlauf der Sitzung geäußert.
Der Antrag wurde im Nachgang durch die Fraktionen CDU und Freie Wähler konkretisiert und erneut verhandelt.
Es wurde beantragt das Gebäude vollständig zurückzubauen und die zukünftige Nutzung des Grundstücks ergebnisoffen zu diskutieren. Bis eine Entscheidung über die langfristige Nutzung des Grundstückes inkl. einer möglichen Finanzierung getroffen wurde, soll das Grundstück temporär als offener Platz, ggf. mit Grünfläche, genutzt werden, der keine großen Investitionen erfordert.
Der Antrag wurde mehrheitlich im Oktober 2025 beschlossen.
Daraufhin kündigte die „Bürgerinitiative lebendige Ortsmitte Ehningen“ an ein Bürgerbegehren zu initiieren. Verwaltung und Gemeinderat verständigten sich darauf den Vollzug des Beschlusses bis Ende des Jahres auszusetzen und der Bürgerinitiative die nötige Zeit zur Sammlung der notwendigen Unterschriften einzuräumen. Im Dezember wurde das Bürgerbegehren an Bürgermeister Lukas Rosengrün übergeben. Nach formeller und rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung stellte der Gemeiderat am 22.12.2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.
Die Verwaltung legte den Termin für den Bürgerentscheid auf den 8. März 2026. Der Bürgerentscheid findet damit am Tag der Landtagswahl statt.
Zur Abstimmung steht die Frage:
Sind sie für den Erhalt und die Sanierung des Gebäudes Königstraße 27 (Meissner-Haus)
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ausschließlich über die Frage abgestimmt wird und nicht über ein Nutzungskonzept.
2) Baulicher Zustand
Zum baulichen Zustand des Gebäudes Königstraße 27 liegen mehrere fachliche Untersuchungen aus unterschiedlichen Jahren vor. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Zielsetzung, Untersuchungsumfang und Betrachtungstiefe.
Ortsbegehung und Bestandsanalyse ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart (2015)
Die ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart führte im Oktober 2015 eine Ortsbegehung des gesamten Gebäudes durch. Ziel war es, den baulichen Zustand zu erfassen und eine Einschätzung zur grundsätzlichen Nutzbarkeit des Gebäudes zu ermöglichen.
Die Untersuchung erfolgte als Bestandsaufnahme im Rahmen einer Begehung, ohne vertiefende bauteilöffnende Untersuchungen. Betrachtet wurden Dachstuhl, Geschosse, Haustechnik, Anbauten sowie der Gewölbekeller.
In der Ausarbeitung wird festgehalten:
- Dachstuhl, Dachdeckung, Decken sowie die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sind sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig.
- Die Obergeschosse sind vollständig renovierungsbedürftig.
- Das Erdgeschoss ist renovierungsbedürftig.
- Der eingeschossige Anbau wird als nicht weiter nutzbar beschrieben.
- Der Gewölbekeller ist konstruktiv vorhanden, eine dauerhafte Nutzung wird aufgrund der Feuchteverhältnisse nur bei aufwendigen Abdichtungsmaßnahmen beschrieben.
Bauhistorische Kurzanalyse von Tilmann Marstaller, M. A. (2016)
Die bauhistorische Kurzanalyse basiert auf einer baugeschichtlichen Begehung des gesamten Gebäudes. Ziel war die Einordnung der historischen Bausubstanz, nicht die Erstellung eines statischen oder konstruktiven Gutachtens.
In der Analyse wird ausgeführt:
- Das Gebäude stammt aus der Zeit um 1800.
- Das Obergeschoss weist einen hohen Anteil originaler, baugeschichtlich bedeutender Bausubstanz auf.
- Das Erdgeschoss ist durch Umbauten des 20. Jahrhunderts stark verändert.
- Der Gewölbekeller wird als groß, statisch stabil und ohne erkennbare Schäden durch Setzungen oder Mauerwerksverformungen beschrieben.
- Für den Erhalt des aufgehenden Gebäudes wird ein erheblicher finanzieller Aufwand benannt.
- Der Keller soll aus bauhistorischer Sicht konserviert und langfristig gesichert werden.
Fachliche Einschätzung des Gewölbekellers durch strebewerk. Architekten (2017)
Die strebewerk. Architekten GmbH untersuchte im Jahr 2017 ausschließlich den historischen Gewölbekeller. Die Untersuchung erfolgte im Rahmen einer fachlichen Bestandsaufnahme mit bautechnischer und materialkundlicher Betrachtung, einschließlich Sichtprüfung der Oberflächen, Fugen und Werksteine.
In der Ausarbeitung wird festgestellt:
- Der Gewölbekeller weist keine grundlegenden statischen Schäden, Verformungen oder Risse auf.
- Der Zustand des Gewölbes wird als altersbedingt gut beschrieben.
- Festgestellte Schäden betreffen überwiegend die Oberfläche (Kalktünche, Fugen, mögliche Salzbelastungen).
- Eine dauerhafte intensive Nutzung (z. B. Gastronomie) wäre nur mit aufwendigen baulichen Maßnahmen möglich.
- Für eine temporäre Nutzung werden keine umfassenden Abdichtungsmaßnahmen als erforderlich beschrieben.
Planungs- und Restaurierungskonzeption (Machbarkeitsstudie) JaKo Baudenkmalpflege GmbH (2024)
Für das Gebäude Königstraße 27 liegen von der JaKo Baudenkmalpflege GmbH mehrere aufeinander aufbauende Unterlagen vor. Diese umfassen eine Bestandsaufnahme, eine Planungs- und Restaurierungskonzeption (Machbarkeitsstudie), einen Konzeptentwurf, Flächenaufstellungen sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276.
Art und Umfang der Untersuchungen:
JaKo erstellte im Jahr 2024 eine Bestandsdokumentation des Gebäudes mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten aller Geschosse (UG bis DG2).
Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurde eine Planungs- und Restaurierungskonzeption (Machbarkeitsstudie) erarbeitet, ergänzt durch einen Konzeptentwurf mit genehmigungsfähigen Entwurfsplänen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
Parallel dazu wurden Flächenaufstellungen (Nettoraumflächen, vermietbare Flächen) sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt.
Aussagen zum baulichen Bestand in den JaKo-Unterlagen
In den JaKo-Unterlagen werden folgende Aussagen und Darstellungen zum baulichen Zustand getroffen:
- Das Gebäude Königstraße 27 wird insgesamt als sanierungsbedürftig beschrieben.
- Der historische Gewölbekeller wird als sehr intakt dargestellt und als Bestandteil der weiteren Nutzungskonzeption berücksichtigt
- Spätere An- und Umbauten (insbesondere Nebengebäude und Sanitäranbauten) werden als nicht erhaltensfähig dargestellt.
Flächen- und Kostenangaben:
Ergänzend enthalten die JaKo-Unterlagen folgende explizite Angaben:
- Die Nettoraumfläche (NRF) des Gebäudes beträgt insgesamt 812,78 m², davon 640,22 m² vermietbare Fläche nach WoFl-Berechnung.
- Für das Gesamtvorhaben wird eine Kostenschätzung nach DIN 276 mit Gesamtkosten in Höhe von 3.428.426,87 € brutto ausgewiesen
- Die Kostenschätzung umfasst Baukonstruktionen, technische Anlagen, Außenanlagen sowie Baunebenkosten gemäß DIN 276.
Da im Gemeinderat Unklarheiten bezügliche des Untersuchungsumfangs bestanden und teilweise missverständliche Aussagen in der Öffentlichkeit getroffen wurden, möchten wir nach Rücksprache mit der JaKo explizit auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Folgende Leistung war in der Beauftragung von JaKo enthalten:
Beurteilung des Gebäudes in konstruktiver bzw. statischer Hinsicht und Berücksichtigung der Erkenntnisse bei der Konzeption.
Diese Leistung wurde vollständig erbracht und das Ergebnis ist sowohl in die Planung als auch in die Kostenberechnung berücksichtigt. Dies schließt auch Öffnungen und vertiefte Prüfungen der Bausubstanz an neuralgischen Stellen ein
Zusammenfassend lässt sich der bauliche Zustand folgendermaßen Bewerten aus der fachlichen Sicht von JaKo bewerten
Gewölbekeller: Der Gewölbekeller ist in einem sehr guten Zustand.
Haupthaus Erd- und Obergeschoss: Das Obergeschoss und das Erdgeschoss sind in einem sehr guten bis guten konstruktiven Zustand.
Dachgeschoss: Das Dachgeschoss bzw. die Dachkonstruktion ist in einem schlechten Zustand. Aufgrund von Schädlingsbefall in der Dachkonstruktion muss dieses komplett. erneuert werden.
Nebengebäude Richtung Rathaus: Diese sind in einem schlechten Zustand und werden daher abgebrochen. Das habe ich mir vom Geschäftsführer nochmal explizit bestätigen lassen.
- Organisatorischer und finanzieller Rahmen der Maßnahme
Das direkt neben dem Rathaus gelegene Areal soll in kommunaler Hand verbleiben. Die Durchführung der Kernsanierungsmaßnahme kann durch die Gemeinde oder die KWE Kommunale Wohnbau Ehningen GmbH erfolgen. Die KWE befindet sich zu 100 % im Besitz der Gemeinde. Bei einer Abwicklung durch die KWE würde das Gebäude in deren Eigentum übergehen. All dies stünde unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Im Falle einer Abwicklung durch die KWE würde die Gemeinde mit der KWE eine sogenannte Abmangelübernahmevereinbarung zur wirtschaftlichen Absicherung schließen. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, einen etwaigen Verlust (Abmangel) des Projektes zu übernehmen und der KWE zu ersetzen. Kenngröße für den Abmangel ist in der Regel nicht der laufende Zahlungsfluss (Cashflow), sondern das jeweilige Jahresergebnis des Gebäudes. Bestandteil dieses Jahresergebnisses sind üblicherweise mindestens die Abschreibung des Gebäudes sowie die Fremdkapitalzinsen abzüglich der Mieteinnahmen.
In welchem Umfang zusätzlich Kosten, welche nicht auf Mieter umlegt werden können, in die Abmangelübernahme einbezogen werden (nichtumlagefähige Kosten), wäre Gegenstand der politischen Beratung in den zuständigen Gremien.
- Grundannahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung basiert auf der Machbarkeitsstudie der Firma JaKo Baudenkmalpflege GmbH sowie auf mit der Geschäftsführung der kommunalen Wohnbaugesellschaft abgestimmten Finanzierungsparametern. Diese werden vor dem Hintergrund der aktuellen Markt- und Geschäftssituation als realistisch eingeschätzt.
Den Berechnungen liegen insbesondere folgende Annahmen zugrunde:
- Die Gemeinde bringt das Grundstück mit einem geschätzten Wert von rund 340.000 Euro unentgeltlich in das Projekt ein, beispielsweise über eine Kapitalrücklage bei der KWE.
- Die Bruttobaukosten nach DIN 276 belaufen sich – nach Abzug eines anteiligen Vorsteuerabzugs sowie von Fördermitteln – auf rund 3.039.000 Euro.
- Die Abschreibungsdauer des Gebäudes wird mit 50 Jahren angesetzt.
- Die Finanzierung erfolgt zu 100 % über Fremdkapital mit einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren.
- Der zugrunde gelegte Fremdkapitalzins beträgt 3,5 %.
- Mietausfälle aufgrund von Leerständen werden mit 6 % der Mieteinnahmen berücksichtigt.
- Unter Berücksichtigung von Mietausfällen aufgrund von Leerstand werden Mieteinnahmen von rund 106.000 Euro im Jahr zu Grunde gelegt. Angesetzt ist ein marktfähiger Mietpreis je Quadartmeter von 15 Euro im Erdgeschoss, 5 Euro im Kellergeschoss sowie 18 Euro im Ober- und Dachgeschoss.
- Nichtumlagefähige Kosten werden pauschal mit 7 % der Mieteinnahmen angesetzt.
- Es wird eine jährliche Mietsteigerung von 2 % unterstellt. Ich gleicher Weise steigen die prognostizierten Mietausfälle sowie die nichtumlagefähigen Kosten.
Diese Annahmen stellen keine exakten Vorhersagen dar, sondern bilden eine rechnerische Grundlage für eine langfristige Betrachtung unter realistischen Rahmenbedingungen.
- Ergebnisse im realistischen Szenario
Im realistischen Szenario unter den oben genannten Parametern ergibt sich – abhängig davon, in welchem Umfang nichtumlagefähige Kosten von der Gemeinde im Rahmen der Abmangelübernahme getragen werden – eine Bandbreite eines kumulierten Abmangels. Der kumulierte Abmangel ist die Summe der jährlichen Fehlbeträge über mehrere Jahre hinweg, bis sich Einnahmen und Ausgaben insgesamt ausgleichen oder Überschüsse entstehen. Der kumulierte Abmangel ist somit der Betrag, den die Gemeinde der KWE maximal zu ersetzen hätte.
Liegt der Anteil der von der Gemeinde zu übernehmenden nichtumlagefähigen Kosten bei 0 %, beläuft sich der kumulierte Abmangel über die Jahre auf rund 333.000 Euro. Bei einer vollständigen Übernahme dieser Kosten steigt der kumulierte Abmangel auf etwa 427.000 Euro.
Der Abmangel ist dabei zeitlich begrenzt: In beiden Varianten wird rechnerisch ab dem 12. beziehungsweise 13. Jahr ein jährlicher Überschuss erzielt. Ab diesem Zeitpunkt fallen für den Gemeindehaushalt keine Kosten mehr an. Die Höhe des jährlichen Abmangels wird wegen der sinkenden Zinsbelastung aufgrund von Kredittilgungen kontinuierlich sinken.
Unter den genannten Voraussetzungen erwirtschaftet die Investition nach 20 bzw. 23 Jahren unterm Strich einen Gewinn.
- Pessimistisches und optimistisches Szenario
Um mögliche Abweichungen von den Annahmen abzubilden, wurden zusätzlich ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario betrachtet.
- Pessimistisches Szenario (+10 % Baukosten):
Bei einer angenommenen Baukostensteigerung von 10 % erhöht sich der von der Gemeinde zu tragende kumulierte Abmangel auf eine Spanne zwischen rund 503.000 Euro und 615.000 Euro. In diesem Szenario werden jährliche Überschüsse rechnerisch erst ab dem 14. beziehungsweise 15. Jahr erzielt.
In diesem Szenario wird voraussichtlich nach 24 bzw. 27 Jahren ein Gewinn erwirtschaftet werden.
2. Optimistisches Szenario (–10 % Baukosten):
Bei einer Baukostensenkung von 10 % reduziert sich der kumulierte Abmangel auf etwa 190.000 Euro bis 264.000 Euro. In diesem Fall werden jährliche Überschüsse bereits ab dem 9. beziehungsweise 10. Jahr erreicht.
In diesem Szenario wird voraussichtlich nach 16 bzw. 19 Jahren ein Gewinn erwirtschaftet werden.
- Einordnung der Ergebnisse
Die dargestellten Szenarien beruhen auf informierten Schätzungen und Annahmen. Die tatsächliche Entwicklung wird voraussichtlich zwischen den dargestellten Extremen liegen. Gemeinsam ist allen Szenarien, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Gewinn erzielt wird – je nach Szenario nach 16 bis 27 Jahren.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt damit, dass die Kernsanierungsmaßnahme langfristig rechnerisch tragfähig sein kann, zugleich jedoch in den ersten Jahren einen finanziellen Abmangel verursacht, der – je nach Ausgestaltung der Abmangelübernahme – ganz bzw. überwiegend von der Gemeinde zu tragen wäre. Für den Gemeindehaushalt ergäbe sich voraussichtlich eine Belastung im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich. Dieser würde sich über mindestens neun Jahre verteilen und jährlich kontinuierlich sinken.
7. Wesentliche Chancen und Risiken
Wie bei allen langfristigen Bau- und Immobilienprojekten ist die wirtschaftliche Entwicklung von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Zu den wesentlichen Chancen und Risiken zählen insbesondere:
- die tatsächliche Höhe der Baukosten,
- die Entwicklung des Zinsniveaus über die Laufzeit der Finanzierung.
- Verkürzung bzw. Verlängerung der Kreditlaufzeit.
- sowie die tatsächliche Leerstandsquote und damit verbundene Mietausfälle.
Diese Faktoren können sich sowohl positiv als auch negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis auswirken.
Im Falle eines positiven Votums beim Bürgerentscheid wird davon ausgegangen, dass erhebliche Kostensteigerungen eine erneute Bewertung erforderlich machen können und gegebenenfalls eine erneute Entscheidung der Bürgerschaft in Betracht kommt. Ein solcher Schritt stellt keinen Automatismus dar, sondern setzt stets eine Einzelfallprüfung durch die zuständigen Organe der Gemeinde im Rahmen der rechtlichen Vorgaben voraus.
8. Alternativen
a. Abwicklung über den Gemeindehaushalt:
Neben der Entwicklung des Projekts durch die KWE wäre grundsätzlich auch eine direkte Abwicklung der Kernsanierungsmaßnahme über den Gemeindehaushalt denkbar. In diesem Fall würde die Gemeinde selbst als Bauherrin und Eigentümerin auftreten, ohne zwischengeschaltete Gesellschaft.
Den wirtschaftlichen Berechnungen würden dabei im Wesentlichen dieselben Annahmen und Parameter zugrunde liegen wie bei der Abwicklung durch die KWE. Auch eine Finanzierung zu 100 % über Fremdkapital wäre eine sachgerechte Annahme, da eine anteilige Eigenkapitalfinanzierung innerhalb des Gemeindehaushalts dazu führen würde, dass der Fremdkapitalbedarf bei anderen kommunalen Investitionsvorhaben entsprechend ansteigt.
Sämtliche nichtumlagefähigen Aufwendungen wären in diesem Modell unmittelbar von der Gemeinde zu tragen. Im Gegenzug würden jedoch auch sämtliche Erträge und entstehende Überschüsse vollständig im Gemeindehaushalt verbleiben.
Rechnerisch würden sich die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung daher im Grundsatz nicht wesentlich von denen bei einer Abwicklung über die kommunale Wohnbaugesellschaft unterscheiden. Ein wesentlicher Unterschied bestünde jedoch in der Liquiditätswirkung: Die Kreditaufnahme und die laufende Bedienung der Darlehen würden direkt den Gemeindehaushalt belasten. Entsprechende Kreditaufnahmen wären zudem genehmigungspflichtig durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Dies könnte Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde haben und gegebenenfalls eine Priorisierung von Investitionsprojekten erforderlich machen, da Kreditspielräume und Haushaltsmittel insgesamt begrenzt sind.
b. Abriss und Herstellung eines temporär offenen Platzes, ggf. mit Grünfläche (Aktuelle Beschlusslage des Gemeinderates (Antrag CDU/Freie Wähler, beschlossen am 21.10.2025)
Entsprechend der aktuellen Beschlusslage des Gemeinderats ist als weitere Handlungsoption der Abriss des bestehenden Gebäudes mit anschließender Herstellung eines temporären Platzes vorgesehen. Diese Variante stellt keine bauliche Neuentwicklung dar, sondern eine Zwischenlösung bis zu einer möglichen späteren Nutzung des Grundstücks.
Nach Einschätzung einer Fachfirma belaufen sich die Abrisskosten auf rund 200.000 Euro. Durch den Abriss entstehende Schäden am angrenzenden Gehweg machen eine Wiederherstellung erforderlich, deren Kosten auf etwa 20.000 Euro geschätzt wird. Für die anschließende Herstellung eines robusten Provisoriums oder eines einfachen Parkplatzes ergeben sich weitere Kosten. Diese umfassen die Herstellung einer tragfähigen, drainagierte Schotter- bzw. Splittfläche. Unterbau, Entwässerung und Randeinfassungen werden so ausgeführt, dass die Fläche über mehrere Jahre stabil nutzbar bleibt. Erste Vorbereitungen, etwa für Stromanschlüsse, können berücksichtigt werden. Die Lösung ist funktional, flexibel nutzbar und ermöglicht einen späteren Ausbau.
Alternativ, eine einfache Pflasterung/Asphaltierung mit einem bepflanzten Randstreifen.
Die Kosten liegen bei etwa 200 €/m², was bei einer Fläche von rund 400 m² Kosten von ca. 80.000 € entspricht.
In Summe ergeben sich damit einmalige Aufwendungen in einer Größenordnung von rund 300.000 Euro. Laufende Erträge entstehen bei dieser Variante nicht. Ein jährlicher Unterhaltungsaufwand bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Die für diese Alternative ausgegebenen Haushaltsmittel stünden für andere Investitionen nicht zur Verfügung.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine temporäre Lösung handelt, die eine spätere erneute bauliche Entwicklung des Grundstücks nicht ausschließt und gegebenenfalls zusätzliche Kosten in der Zukunft nach sich ziehen kann.
Eine denkbare zukünftige Variante, die nicht Gegenstand des Bürgerentscheids ist, wäre ein vollwertiger Platz mit Beleuchtung, Sitzgelegenheiten und Baumpflanzungen. Die Fläche ist barrierefrei, langlebig und gut in den Ortskern eingebunden. Sie bietet eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität und ist als dauerhafte Lösung ausgelegt.
Die Gesamtkosten liegen je nach Ausgestaltung von rund 380.000-540 000 €.
c. Neubau
Der Abriss des Bestandsgebäudes mit anschließender Neubebauung ist nicht Gegenstand des Bürgerentscheides. Diese Option soll daher nur am Rande erwähnt werden.
Nach vorläufigen Schätzungen von Fachfirmen wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten eines Neubaus in einer ähnlichen Größenordnung bewegen (zzgl. Abbruchkosten), wie eine Kernsanierung. Je nach Architektur eines Neubaus kann sich die Größe der vermietbaren Fläche verändern, sodass ggfs. höhere oder niedrigere Mieteinnahmen erzielt werden könnten. Die Finanzierungsparameter sowie die Chancen und Risiken sind aber im Wesentlichen dieselben wie bei einer Kernsanierung.
Auffassung der Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids
Hinweis zur Darstellung der Auffassung der Vertrauenspersonen
Der nachfolgende Beitrag gibt die Auffassung der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zum Gegenstand des Bürgerentscheids wieder. Es handelt sich hierbei um eine politische Bewertung und Einschätzung der Vertrauenspersonen. Auch dort, wo Aussagen in zugespitzter oder absoluter Form getroffen werden, spiegeln sie die jeweilige Meinungsbildung wider und stellen keine amtlichen Tatsachenfeststellungen oder verbindlichen Bewertungen der Gemeinde dar. Der Beitrag wurde von den Vertrauenspersonen selbst verantwortet und von der Gemeinde nicht redaktionell bewertet oder inhaltlich verändert.
Auffassungen der Gemeindeorgane
Hinweis zur Darstellung der Auffassungen der Gemeindeorgane
Die nachfolgenden Beiträge geben die jeweiligen Auffassungen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sowie die Auffassung des Bürgermeisters zum Gegenstand des Bürgerentscheids wieder. Es handelt sich hierbei um politische Bewertungen und Einschätzungen der jeweiligen Gemeindeorgane. Auch dort, wo Aussagen in zugespitzter oder absoluter Form getroffen werden, spiegeln sie die jeweilige Meinungsbildung wider und stellen keine amtlichen Tatsachenfeststellungen oder verbindlichen Bewertungen der Gemeinde dar. Die Beiträge wurden von den jeweiligen Gemeindeorganen selbst verantwortet und von der Gemeinde nicht redaktionell bewertet oder inhaltlich verändert. Die Reihenfolge der dargestellten Fraktionsbeiträge wurde aus Gründen der Gleichbehandlung durch Losentscheid festgelegt.
Herzliche Einladung zur Infoveranstaltung
Liebe Ehningerinnen und Ehninger,
im Hinblick auf den anstehenden Bürgerentscheid zum Meissnerhaus laden wir Sie herzlich zu einem öffentlichen Informationsabend ein.
Freitag, 6. Februar 2026
17:00 bis 19:00 Uhr
Turn- und Festhalle Ehningen
An diesem Abend werden alle unterschiedlichen Positionen – sowohl für als auch gegen einen Abriss des Meissnerhauses – vorgestellt. Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Seiten erhalten Gelegenheit, ihre Argumente darzulegen. Im Anschluss können Fragen aus dem Publikum gestellt werden.
Ziel der Veranstaltung ist es, eine transparente Information und einen sachlichen Austausch zu ermöglichen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
- Gemeindeverwaltung Ehningen -













