Gebühren & Steuern: Gemeinde Ehningen

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Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen

Hier finden Sie die wesentlichen Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen gültig ab dem 01.01.2017. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, können Sie sich gerne folgendes Formular herunterladen:

Einzugsermächtigung PDF-Dokument29,58 KB07.08.2014

Zur Erstellung eines SEPA-Mandats benötigen wir dieses Formular mit Originalunterschrift.

1. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (ab 01.01.2018) 310 % (ab 01.01.2026) 580 %
  • Grundsteuer B für sonstige Betriebe z.B. Gebäude, Bauplätze (ab 01.01.2018) 330 % ( ab 01.01.2025) 165 %
  • Gewerbesteuer (ab 01.01.2018) 350 %

Nähere Informationen finden Sie in unserer Steuersatzung:

Steuersatzung der Gemeinde Ehningen PDF-Dokument36,23 KB18.12.2017

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 17.11.2024 PDF-Dokument240,74 KB28.11.2025

2. Wasserzins und Wasserversorgungsbeitrag

Der Wasserzins beträgt pro m³ 2,00 Euro zzgl. 7% Mwst. 0,14 Euro = 2,14 Euro bis 31.12.2025. 

Ab 01.01.2026 beträgt der Wasserzins pro m³ 2,10 Euro zzgl. 7%Mwst. 0,15 Euro = 2,25 Euro.

Der Wasserversorgungsbeitrag für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beträgt je m² Nutzungsfläche 4,41 Euro.

Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Wasserversorgungssatzung:

Satzungsänderung_über_den_Anschluss_an_die_Öffentliche_Wasserversorgungsanlage_und_die_Versorgung_der_Grundstücke_mit_Wasser PDF-Dokument304,93 KB18.12.2024

S A T Z U N G über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) PDF-Dokument385,60 KB12.11.2025

Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung ab 01.01.2026 PDF-Dokument57,34 KB08.12.2025

3. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2025 je m³ Abwasser 2,63 Euro.

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2026 je m³ Abwasser 2,80 Euro.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2025 je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,19 Euro.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2026 je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,31 Euro.

Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird beträgt ab dem 01.01.2026

a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen                                           35,00 Euro

b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben                                    4,77 Euro (4,07 Euro in 2025)

c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist    52,50 Euro

Die Abwasserbeiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung betragen je m² Nutzungsfläche:

  • Kanalbeitrag 7,28 Euro
  • Kanalbeitrag (nur Schmutzwasser) 5,46 Euro
  • Klärbeitrag 2,57 Euro

Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Abwassersatzung:

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (PDF) PDF-Dokument460,97 KB27.01.2023

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 24.10.2000, zuletzt geändert am 29.11.2022 PDF-Dokument244,98 KB14.08.2024

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 24.10.2000, zuletzt geändert am 19.12.2023 PDF-Dokument313,76 KB18.12.2024

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ab 01.01.2026 Gültigkeit PDF-Dokument49,62 KB08.12.2025

4. Zählergebühren für Wasser und Abwasser

Die Zählergebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und belaufen sich jährlich auf:

  • Q3=4
    Wasser 4,08 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 4,08  Euro
  • Q3=10
    Wasser 5,40 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 5,40 Euro
  • Q3=16
    Wasser 10,68 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 10,68 Euro
  • Q3=25
    Wasser 46,08 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 46,08 Euro
  • Q3=63
    Wasser 105,48 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 105,48 Euro
  • Q3=100
    Wasser 148,80 Euro zzgl. 7% MwSt
    Abwasser 148,80 Euro

Für weitere Informationen schauen Sie sich unsere Wasserversorgungssatzung bzw. Abwassersatzung an:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage PDF-Dokument385,60 KB12.11.2025

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung PDF-Dokument460,97 KB27.01.2023

5. Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2019 jährlich

  • für den Ersthund 100,00 Euro
  • für den Zweithund und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
  • die Zwingersteuer 300,00 Euro

Eine Ersatzhundesteuermarke kostet 2,00 Euro.

Weitere Informationen bezüglich Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen etc. finden Sie in unserer Hundesteuersatzung:

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer PDF-Dokument88,95 KB02.01.2018

Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2026 jährlich

  • für den Ersthund 120,00 Euro
  • für den Zweithund und jeden weiteren Hund 240,00 Euro
  • die Zwingersteuer 360,00 Euro
  • für einen Kampfhund 600 Euro

Eine Ersatzundesteuermarke kostet 10 Euro.

Hundesteuersatzung_ab_01.01.2026 PDF-Dokument90,61 KB12.11.2025

6. Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt ab dem 01.01.2018 für jeden angefangenen Kalendermonat für das Bereithalten eines Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräts an öffentlich zugänglichen Orten

mit Gewinnmöglichkeit20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

ohne Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGlüG 100,00 Euro
  • aufgestellt an einem anderen Ort 50,00 Euro

Weitere Informationen finden Sie in unserer Vergnügungssteuersatzung: