Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen
Hier finden Sie die wesentlichen Abgaben- und Gebührensätze der Gemeinde Ehningen gültig ab dem 01.01.2017. Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, können Sie sich gerne folgendes Formular herunterladen:
Einzugsermächtigung (PDF-Datei)
Zur Erstellung eines SEPA-Mandats benötigen wir dieses Formular mit Originalunterschrift.
1. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (ab 01.01.2018) 310 %
- Grundsteuer B für sonstige Betriebe z.B. Gebäude, Bauplätze (ab 01.01.2018) 330 %
- Gewerbesteuer (ab 01.01.2018) 350 %
Nähere Informationen finden Sie in unserer Steuersatzung:
2. Wasserzins und Wasserversorgungsbeitrag
Der Wasserzins beträgt pro m³ 1,70 Euro zzgl. 7% Mwst. 0,12 Euro = 1,82 Euro.
Der Wasserversorgungsbeitrag für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage beträgt je m² Nutzungsfläche 4,41 Euro.
Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Wasserversorgungssatzung:
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
3. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 je m³ Abwasser 2,10 Euro.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,22 Euro.
Der Gebührensatz für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung liegt ab dem 01.01.2023 bei 3,74 Euro/m³.
Die Abwasserbeiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung betragen je m² Nutzungsfläche:
- Kanalbeitrag 7,28 Euro
- Kanalbeitrag (nur Schmutzwasser) 5,46 Euro
- Klärbeitrag 2,57 Euro
Nähere Informationen finden Sie in unserer aktuellen Abwassersatzung:
4. Zählergebühren für Wasser und Abwasser
Die Zählergebühren werden gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und belaufen sich jährlich auf:
- Q3=4
Wasser 4,08 Euro
Abwasser 4,08 Euro - Q3=10
Wasser 5,40 Euro
Abwasser 5,40 Euro - Q3=16
Wasser 10,68 Euro
Abwasser 10,68 Euro - Q3=25
Wasser 46,08 Euro
Abwasser 46,08 Euro - Q3=63
Wasser 105,48 Euro
Abwasser 105,48 Euro - Q3=100
Wasser 148,80 Euro
Abwasser 148,80 Euro
Für weitere Informationen schauen Sie sich unsere Wasserversorgungssatzung bzw. Abwassersatzung an:
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
5. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2019 jährlich
- für den Ersthund 100,00 Euro
- für den Zweithund und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
- die Zwingersteuer 300,00 Euro
Eine Ersatzhundesteuermarke kostet 2,00 Euro.
Weitere Informationen bezüglich Steuerermäßigungen, Steuerbefreiungen etc. finden Sie in unserer Hundesteuersatzung:
6. Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt ab dem 01.01.2018 für jeden angefangenen Kalendermonat für das Bereithalten eines Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräts an öffentlich zugänglichen Orten
mit Gewinnmöglichkeit20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse
ohne Gewinnmöglichkeit
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von §40 LGlüG 100,00 Euro
- aufgestellt an einem anderen Ort 50,00 Euro
Weitere Informationen finden Sie in unserer Vergnügungssteuersatzung: