Wasserzins und Abwassergebühren Fälligkeit der 1. Abschlagszahlung 2026
Wir weisen darauf hin, dass die 1. Abschlagszahlung 2026 für den Wasserzins und die Abwassergebühren am 31. März 2026 zur Zahlung fällig ist.
Die Höhe des Betrages entnehmen Sie bitte der Vorauszahlungsmitteilung – Berechnung 2025 vom 03. Februar 2025 oder dem zuletzt an den Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheid; eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Sofern Sie der Gemeinde Ehningen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Um Ihre Zahlung verbuchen zu können, bitten wir Sie, bei Ihrer Überweisung das Buchungszeichen (5.8888…..), das Sie ebenfalls Ihrem Bescheid entnehmen können, anzugeben.
Für weitere Fragen steht Frau Ruppert unter Tel. 07034/121-168 gerne zur Verfügung.
Bürgermeisteramt
- Steueramt -
Austausch von Wasserzählern
Das deutsche Mess- und Eichgesetz (MessEG), in Kraft seit 01.01.2015, regelt den Einsatz und die Prüfung von Messgeräten, um korrekte Ergebnisse im geschäftlichen/amtlichen Verkehr zu garantieren. Es dient dem Verbraucherschutz bei Wasser-, Strom- und Wärmezählern, Waagen sowie Zapfpunkten. Wesentlich sind die Eichpflicht und die Einhaltung der Eichfristen. Hierfür ist der Wasserversorger verpflichtet, die in Gebäuden eingebauten Wasserzähler nach einer Laufzeit von sechs Jahren auszutauschen. Detaillierte Vorgaben zur Ausführung finden sich in der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Ihr Wasserversorger in Ehningen ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ehningen.
Im Rahmen der Zählererneuerung werden Wasserzähler mit auslaufender Eichfrist (Baujahr 2020) planmäßig ersetzt. Um die Umstellung auf Funkzähler zu beschleunigen, ist darüber hinaus vorgesehen, auch Wasserzähler mit dem Baujahr 2021 vorzeitig auszutauschen.
Die Austauschaktion wird von den Wassermeistern der Gemeinde Ehningen durchgeführt. Wir bitten Sie den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählerplätzen zu gewähren. Die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein, damit der Austausch zügig und fachlich korrekt durchgeführt werden kann.
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, den Hauseigentümern vorab einen genauen Austauschtermin mitzuteilen. Sie erhalten jedoch rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung durch die Wassermeister. Sollte der angekündigte Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung zur Vereinbarung eines neuen Termins bei den Wassermeistern.
Der Zähleraustausch erfolgt gebührenfrei, da dieser schon in der Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser/Abwasser enthalten ist.
Die Funkzähler werden im Ablesezeitraum von den Wassermeistern der Gemeinde ausgelesen. Für die Funkzählerauslesung ist kein Zugang zu den Wasserzählerplätzen mehr nötig.
Weiterer Hinweis:
Für Vermieter ist es entscheidend, nur geeichte Zähler für die Nebenkostenabrechnung zu verwenden, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten.
Für Fragen steht Ihnen Frau Ruppert unter Tel. 07034/121-168 oder heike.ruppert@ehningen.de gerne zur Verfügung.
Steueramt
Funktioniert Ihre Wasseruhr?
Bei den Wasserablesungen zum Jahresende wird immer wieder festgestellt, dass bei einigen Haushalten der Wasserverbrauch höher lag als im Jahr zuvor.
Dies ist zum Teil auf undichte Spülkästen an Toiletten oder undichten Sicherheitsventilen an Warmwasserbereiter zurückzuführen.
Obwohl die Gemeinde Ehningen immer wieder darauf hinweist, dass der Wasserabnehmer hin und wieder prüfen soll, ob der in seinem Gebäude eingebaute Wasser-
messer richtig funktioniert, wird dies, wie die Erfahrung bei der Abrechnung zeigte, nicht in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Eine Verpflichtung dazu enthält auch die Wasserabgabensatzung der Gemeinde, wonach der Wasserabnehmer verpflichtet ist, Störungen und Schäden an Anschlussleitungen und an Wasserzählern der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
Wird die Anzeigepflicht versäumt, dann kann ein etwaiger Schaden zu Lasten des Wasserabnehmers gehen.
Überprüfen Sie also in regelmäßigen Abständen die Funktion Ihres Wassermessers und unterrichten Sie bei Störungen die Gemeindeverwaltung Ehningen:
Telefon: 07034/121-168, Frau Ruppert oder den Wassermeister Herrn Zivkovic bzw. Herrn Riexinger, Telefon: 07034/288631.
Bürgermeisteramt
- Steueramt -
Infos für Bauherren - Nach Beendigung des Baus - Anschluss Wasser/ Abwasser
Meldung und Ablesung des Wasserzählers
Nach Bauende muss der Bauwasserzähler durch einen Hauswasserzähler ausgetauscht werden.
Mit Bauendewird Frischwasser und Abwasser berechnet. Für eine saubere Trennung muss daher rechtzeitig der Einbau des Hauswasserzählers erfolgen.
Dies erfolgt durch die Wasserversorgung der Gemeinde Ehningen.
Die Gemeinde Ehningen stellt auf Funkmodule um. D.h.:
Fernauslesung: Moderne Zähler mit Funkmodul übermitteln den Zählerstand automatisch bei der Ablese an den Versorger.
Weitere Informationen
Für die Ablesung sind nur die ganzzahligen Kubikmeter relevant. Schützen Sie den Wasserzähler vor Frost und kontrollieren Sie regelmäßig auf mögliche Leckagen, um genaue Verbrauchswerte zu gewährleisten.
Durch korrekte Meldung und regelmäßige Ablesung des Wasserzählers können Abweichungen schnell erkannt und fehlerhafte Abrechnungen vermieden werden.
Ansprechpartner für Anschlüsse:
Miodrag Zivkovic Wassermeister
Mercedesstraße 3
71139 Ehningen
E-Mail: miodrag.zivkovic(@)ehningen.de
Tel.: +49 (0) 7034/288631
Mobil: + 49 (0) 1733746160
Christoph Riexinger stellv. Wassermeister
E-Mail: christoph.riexinger(@)ehningen.de
Tel.: +49 (0) 7034/288631
Mobil: +49 (0) 1712252386
Ansprechpartner für Abrechnungen:
Heike Ruppert E-Mail: heike.ruppert(@)ehningen.de
Gemeindeverwaltung Tel.: +49 (0) 7034/121-168
Steueramt
Königstraße 29
71139 Ehningen



