Informationen: Gemeinde Ehningen

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Wasserzins und Abwassergebühren Fälligkeit der 3. Abschlagszahlung 2026

Wir weisen darauf hin, dass die 3. Abschlagszahlung 2026 für den Wasserzins und die Abwassergebühren am 30. September 2026 zur Zahlung fällig ist.

Die Höhe des Betrages entnehmen Sie bitte der Vorauszahlungsmitteilung – Berechnung 2025 vom 02. Februar 2026 oder dem zuletzt an den Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheid; eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.

Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages  entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. 

Sofern Sie der Gemeinde Ehningen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.

Um Ihre Zahlung verbuchen zu können, bitten wir Sie, bei Ihrer Überweisung das Buchungszeichen (5.8888…..), das Sie ebenfalls Ihrem Bescheid entnehmen können, anzugeben.

Für weitere Fragen steht Frau Ruppert unter Tel. 07034/121-168 gerne zur Verfügung.

Bürgermeisteramt

- Steueramt -

Antrag auf Grundsteuer - Jahreszahler

Bei der Grundsteuer, die eigentlich in vier gleichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig ist, besteht die Möglichkeit, diese in einem Betrag auf den 01.07. für das laufende Jahr zu entrichten.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit ab dem nächsten Jahr Gebrauch machen, so dürfen wir Sie bitten, den nachfolgenden Vordruck bis spätestens 31.10. dieses Jahres unterschrieben an das Bürgermeisteramt, Steueramt zurückzusenden. 
Gerne können Sie uns die gewünschte Änderung auch per E-Mail unter silvia.frenzel(@)ehningen.de mitteilen.


Abs.: †…………………………………………………………………………………

†

BZ:  5 . 0 1 0 0 .  _   _   _    _  _   _   .  _      (sofern bekannt)
 

An das 
Bürgermeisteramt 
-Steueramt-
71139 Ehningen

Grundsteuer – Jahreszahler

Ich/ wir stelle/n hiermit den Antrag, ab dem nächsten Jahr die Grundsteuer in einem Betrag zum 1. Juli an die Gemeindekasse zu entrichten.

Sollte/n ich/wir eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitte/n ich/wir um Abbuchung in einem Betrag zum 1. Juli eines Jahres.


Ehningen, den …………………………     Unterschrift

Austausch von Wasserzählern

Das deutsche Mess- und Eichgesetz (MessEG), in Kraft seit 01.01.2015, regelt den Einsatz und die Prüfung von Messgeräten, um korrekte Ergebnisse im geschäftlichen/amtlichen Verkehr zu garantieren. Es dient dem Verbraucherschutz bei Wasser-, Strom- und Wärmezählern, Waagen sowie Zapfpunkten. Wesentlich sind die Eichpflicht und die Einhaltung der Eichfristen. Hierfür ist der Wasserversorger verpflichtet, die in Gebäuden eingebauten Wasserzähler nach einer Laufzeit von sechs Jahren auszutauschen.  Detaillierte Vorgaben zur Ausführung finden sich in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). 

Ihr Wasserversorger in Ehningen ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ehningen.

Im Rahmen der Zählererneuerung werden Wasserzähler mit auslaufender Eichfrist (Baujahr 2020) planmäßig ersetzt. Um die Umstellung auf Funkzähler zu beschleunigen, ist darüber hinaus vorgesehen, auch Wasserzähler mit dem Baujahr 2021 vorzeitig auszutauschen.

Die Austauschaktion wird von den Wassermeistern der Gemeinde Ehningen durchgeführt. Wir bitten Sie den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählerplätzen zu gewähren. Die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein, damit der Austausch zügig und fachlich korrekt durchgeführt werden kann.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, den Hauseigentümern vorab einen genauen Austauschtermin mitzuteilen. Sie erhalten jedoch rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung durch die Wassermeister. Sollte der angekündigte Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung zur Vereinbarung eines neuen Termins bei den Wassermeistern.

Der Zähleraustausch erfolgt gebührenfrei, da dieser schon in der Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser/Abwasser enthalten ist.

Die Funkzähler werden im Ablesezeitraum von den Wassermeistern der Gemeinde ausgelesen. Für die Funkzählerauslesung ist kein Zugang zu den Wasserzählerplätzen mehr nötig.

Weiterer Hinweis:

Für Vermieter ist es entscheidend, nur geeichte Zähler für die Nebenkostenabrechnung zu verwenden, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten.

Für Fragen steht Ihnen Frau Ruppert unter Tel. 07034/121-168 oder heike.ruppert@ehningen.de gerne zur Verfügung.

Steueramt

Infos für Bauherren - Nach Beendigung des Baus - Anschluss Wasser/ Abwasser

Meldung und Ablesung des Wasserzählers

Nach Bauende muss der Bauwasserzähler durch einen Hauswasserzähler ausgetauscht werden.

Mit Bauendewird Frischwasser und Abwasser berechnet. Für eine saubere Trennung muss daher rechtzeitig der Einbau des Hauswasserzählers erfolgen.

Dies erfolgt durch die Wasserversorgung der Gemeinde Ehningen.

Die Gemeinde Ehningen stellt auf Funkmodule um. D.h.:

Fernauslesung: Moderne Zähler mit Funkmodul übermitteln den Zählerstand automatisch bei der Ablese an den Versorger.

Weitere Informationen

Für die Ablesung sind nur die ganzzahligen Kubikmeter relevant. Schützen Sie den Wasserzähler vor Frost und kontrollieren Sie regelmäßig auf mögliche Leckagen, um genaue Verbrauchswerte zu gewährleisten.

Durch korrekte Meldung und regelmäßige Ablesung des Wasserzählers können Abweichungen schnell erkannt und fehlerhafte Abrechnungen vermieden werden.

Ansprechpartner für Anschlüsse:

Miodrag Zivkovic Wassermeister                                                  

Mercedesstraße 3

71139 Ehningen

E-Mail: miodrag.zivkovic(@)ehningen.de               

Tel.: +49 (0) 7034/288631                                           

Mobil: + 49 (0) 1733746160 

 

Christoph Riexinger stellv. Wassermeister

E-Mail: christoph.riexinger(@)ehningen.de

Tel.: +49 (0) 7034/288631

Mobil: +49 (0) 1712252386

 

Ansprechpartner für Abrechnungen:

Heike Ruppert                         E-Mail: heike.ruppert(@)ehningen.de

Gemeindeverwaltung                   Tel.: +49 (0) 7034/121-168

Steueramt

Königstraße 29

71139 Ehningen