Gemeinde Ehningen – 2. Ausschreibungsrunde Gewerbegebiet „Leimental/Mahden“
Die Gemeinde Ehningen startet eine zweite Ausschreibungsrunde zur Vergabe von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Leimental/Mahden“. Gesucht werden vor allem Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Standort mit sehr guter Verkehrsanbindung im Raum Böblingen / Region Stuttgart suchen.
1. Lage und Umfeld
Das Gewerbegebiet „Leimental/Mahden“ liegt am östlichen Rand von Ehningen und verfügt über eine sehr gute Anbindung in Richtung A81 / Böblingen / Sindelfingen / Stuttgart. In der direkten Nachbarschaft befinden sich bereits handwerklich geprägte Betriebe, u. a. eine Schreinerei und ein Zimmereibetrieb. Das Gebiet ist damit ausdrücklich für betriebliche Nutzungen gedacht, die von einem gewerblich-handwerklichen Umfeld profitieren.
2. Verfügbare Grundstücksgrößen
- Mindestgröße: ca. 500 m²
- Maximalgröße: ca. 6.000 m²
Je nach Eingang der Bewerbungen ist auch eine Zusammenlegung benachbarter Flächen möglich. Die konkrete Grundstückszuschnitte werden im Rahmen der Vergabe festgelegt.
3. Vergabeverfahren
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in freier Vergabe durch den Gemeinderat der Gemeinde Ehningen. Ziel ist es, ein branchenverträgliches, arbeitsplatzschaffendes und ortsangemessenes Nutzungskonzept im Gebiet zu erreichen. Die Gemeinde behält sich vor, Bewerbungen ganz oder teilweise nicht zu berücksichtigen.
4. Zulässige Nutzungen (GE – Gewerbegebiet)
Das Gebiet ist als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind insbesondere Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser/-plätze (soweit nicht ausgeschlossen), Anlagen für soziale Zwecke und öffentliche Betriebe.
Nicht zulässig sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, selbständige Lagerhäuser/-plätze, Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke, kirchliche/kulturelle Anlagen, Vergnügungsstätten, Transport-/Speditions-/Bus-/Logistikunternehmen, Fremdwerbung, Beherbergungsbetriebe, Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe.
Ausnahmsweise zulässig sind kleine, eindeutig dem Handwerks-/Produktionsbetrieb zugeordnete Verkaufsflächen bis max. 15 % der gewerblich genutzten Geschossfläche, höchstens 200 m² („Handwerkerprivileg“).
(Diese Vorgaben ergeben sich aus der Satzung bzw. dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leimental/Mahden“ und sind zwingend zu beachten.)
5. Wer kann sich bewerben?
- Handwerksbetriebe (z. B. Holz, Metall, Ausbau, Kfz-nah ohne Tankstelle, Bau-Nebengewerbe)
- Produktionsnahe Kleinbetriebe
- Dienstleistungen mit eindeutig gewerblichem Zuschnitt (innerhalb der Zulässigkeit des GE)
- KMU, die eine betriebsnahe Lager-/Werkstattfläche benötigen
6. Erforderliche Angaben in der Bewerbung
- Kurzbeschreibung des Unternehmens (Branche, Rechtsform, Sitz)
- Geplante Nutzung am Standort Ehningen
- Flächenbedarf (500–6.000 m²)
- Zeitplan für die Realisierung
- Aussage zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans
- Ansprechpartner
7. Frist / Kontakt
Bewerbungen sind schriftlich oder per E-Mail bis zum
28.02.2026
bei der Gemeinde Ehningen, Rathaus, Königstraße 29, 71139 Ehningen, Stichwort „Ausschreibung Leimental/Mahden – 2. Runde“, einzureichen.
E-Mail: gewerbegebiet@ehningen.de
Rückfragen: Lukas Rosengrün, Bürgermeister
Interessiert an einer Fläche? Das müssen Sie wissen:
Der vom Gemeinderat beschlossene Preis pro Quadratmeter liegt bei 340 Euro.
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Eckpunkte:
Zulässig sind:
- Gewerbebetriebe aller Art, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
- Lagerhäuser, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
- Lagerplätze, soweit sie nicht unter den unzulässigen Nutzungen aufgeführt sind
- Anlagen für soziale Zwecke
- öffentliche Betriebe
Nicht zulässig sind:
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- selbständige Lagerhäuser
- selbstständige Lagerplätze
- Anlagen für sportliche Zwecke
- Anlagen für gesundheitliche Zwecke, soweit sie nicht unter den ausnahms-weisen zulässigen Nutzungen aufgeführt sind
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
- Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke
- Vergnügungsstätten
- Transport-, Fuhr-, Speditions-, Bus- und Logistikunternehmen
- Fremdwerbung
- Beherbergungsbetriebe
- Tankstellen
- Einzelhandelsbetriebe
Ausnahmsweise zulässig sind:
- Verkaufsflächen für den Verkauf von Waren, die auf dem Grundstück mit einem Produktions- oder Handwerksbetrieb direkt verbunden sind, deren Verkaufsfläche der sonstigen Betriebsfläche dieses Produktions- oder Handwerksbetriebes deutlich untergeordnet ist und ausschließlich dem Verkauf von in direktem Zusammenhang mit dem zugehörigen Produktions- und Handwerksbetrieb entwickelten, produzierten oder weiterverarbeiteten Waren dienen (Handwerkerprivileg). Als untergeordnet gelten maximal 15 % der genehmigten, gewerblichen oder handwerklich genutzten Geschossfläche, maximal jedoch 200 m² Verkaufsfläche,
- Rettungswache
Bitte beachten Sie auch das Pflanzgebot zur Begrünung von Dächern (Punkt C 10.5)
Der Bebaungsplan "Gewerbegebiet Leimental/Mahden" (Satzungsbeschluss vom 08.02.2023):
- Planzeichnung inkl. Zeichenerklärung und Verfahrensvermerke (PDF-Dokument, 3,58 MB, 30.03.2023)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 301,24 KB, 30.03.2023)
- Begründung (PDF-Dokument, 262,43 KB, 30.03.2023)
- Umweltbereicht als Bestandteil der Begründung (PDF-Dokument, 8,62 MB, 30.03.2023)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 480,12 KB, 30.03.2023)
jeweils mit Datum vom 22.07.2022/12.01.2023






