Steuern: Gemeinde Ehningen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell
 

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Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ehningen
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Hinweise zur Grundsteuerreform 2025 und zu den Grundsteuerjahresbescheiden 2025

Die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2025 wurden in den letzten Tagen den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zugestellt.

Ergänzend zu den Regelungen in den Steuerbescheiden und der nachfolgend nochmals veröffentlichten Bescheidbeilage weisen wir auf folgende Punkte gesondert hin:

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Widersprüche gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind ausschließlich an das Finanzamt Böblingen zu richten. Widersprüche gegen den Hebesatz oder festgesetzten Grundsteuer nimmt die Gemeinde Ehningen ausschließlich in Schriftform durch postalische Zustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder persönlicher Abgabe im Steueramt entgegen. Einsprüche per E-Mail können wegen rechtlicher Formvorschriften nicht berücksichtigt werden.

Ein Widerspruch – unabhängig davon ob dieser an das Finanzamt oder an die Gemeinde gerichtet wird – hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotz Widerspruch zu den Fälligkeitsterminen zu bezahlen ist.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2025 zu den Fälligkeitsterminen (15.02./15.05./15:08/15.11 oder 01.07. bei Jahreszahlern) und mit den Beträgen, die sich aus dem schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu entrichten. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat für das entsprechende Buchungszeichen erteilt wurde, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Die Zahlungsweise bleibt unverändert. Einzugsermächtigungen gelten unverändert weiter. Steuerpflichtige, die ihre Zahlung per Dauerüberweisungsauftrag oder Einzelüberweisung entrichten, bitten wir die geänderten Vorauszahlungsbeträge zu beachten und diese Änderungen auch ihrer Bank mitzuteilen.

Sofern die Grundsteuer überwiesen wird, bitten wir um korrekte Angabe des Buchungszeichens (BZ: 5.0100….) und der Objektbezeichnung.

Die Mitteilung von Anschriften- und Namensänderungen sowie die Information über falsche Grundstücksbezeichnungen kann per Brief an die Gemeinde Ehningen oder per E-Mail unter Angabe des Buchungszeichens an folgende Adresse erfolgen: grundsteuer(@)ehningen.de

Das Steueramt bittet außerdem, von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und diese schriftlich – gerne per E-Mail – an die Gemeinde Ehningen zu richten.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Anfragen von uns in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Festsetzung der Grundsteuer 2025

Der Grundsteuerbetrag für 2025 ergibt sich aus dem Grundsteuerjahresbescheid 2025.

Bewahren Sie Ihren Grundsteuerbescheid sorgfältig auf.
Die im letzten Grundsteuerjahresbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder 01.07. bei Jahreszahlern gelten für das Jahr 2025 und später. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt zu diesen Terminen je ein Hinweis auf die Fälligkeit.
Der Grundsteuerhebesatz für 2025 beträgt für die

Grundsteuer A: 310 v.H. und für die
Grundsteuer B: 165 v.H.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. 

Widersprüche gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind ausschließlich an das Finanzamt Böblingen zu richten. Widersprüche gegen den Hebesatz oder festgesetzten Grundsteuer nimmt die Gemeinde Ehningen, Königstraße 29, ausschließlich in Schriftform durch postalische Zustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder persönlicher Abgabe im Steueramt entgegen. Einsprüche per E-Mail können wegen rechtlicher Formvorschriften nicht berücksichtigt werden.

Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Steuer trotz Widerspruch zu den Fälligkeitsterminen bezahlt werden muss!

Die Mitteilung von Anschriften- und Namensänderungen sowie die Information über falsche Grundstücksbezeichnungen kann per Brief an die Gemeinde Ehningen oder per E-Mail unter Angabe des Buchungszeichens an folgende Adresse erfolgen: grundsteuer(@)ehningen.de

Kontakt:

Das Steueramt steht Ihnen unter Tel. 07034/121-185  oder per E-Mail: grundsteuer@ehningen.de gerne zur Verfügung.

Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und diese schriftlich - gerne per E-Mail- an die Gemeinde Ehningen zu richten. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bürgermeisteramt

- Steueramt -