Hinweise zur Grundsteuerreform 2025 und zu den Grundsteuerjahresbescheiden 2025
Die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2025 wurden in den letzten Tagen den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zugestellt.
Ergänzend zu den Regelungen in den Steuerbescheiden und der nachfolgend nochmals veröffentlichten Bescheidbeilage weisen wir auf folgende Punkte gesondert hin:
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Widersprüche gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind ausschließlich an das Finanzamt Böblingen zu richten. Widersprüche gegen den Hebesatz oder festgesetzten Grundsteuer nimmt die Gemeinde Ehningen ausschließlich in Schriftform durch postalische Zustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder persönlicher Abgabe im Steueramt entgegen. Einsprüche per E-Mail können wegen rechtlicher Formvorschriften nicht berücksichtigt werden.
Ein Widerspruch – unabhängig davon ob dieser an das Finanzamt oder an die Gemeinde gerichtet wird – hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Steuer trotz Widerspruch zu den Fälligkeitsterminen zu bezahlen ist.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2025 zu den Fälligkeitsterminen (15.02./15.05./15:08/15.11 oder 01.07. bei Jahreszahlern) und mit den Beträgen, die sich aus dem schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu entrichten. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat für das entsprechende Buchungszeichen erteilt wurde, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Die Zahlungsweise bleibt unverändert. Einzugsermächtigungen gelten unverändert weiter. Steuerpflichtige, die ihre Zahlung per Dauerüberweisungsauftrag oder Einzelüberweisung entrichten, bitten wir die geänderten Vorauszahlungsbeträge zu beachten und diese Änderungen auch ihrer Bank mitzuteilen.
Sofern die Grundsteuer überwiesen wird, bitten wir um korrekte Angabe des Buchungszeichens (BZ: 5.0100….) und der Objektbezeichnung.
Die Mitteilung von Anschriften- und Namensänderungen sowie die Information über falsche Grundstücksbezeichnungen kann per Brief an die Gemeinde Ehningen oder per E-Mail unter Angabe des Buchungszeichens an folgende Adresse erfolgen: grundsteuer(@)ehningen.de
Das Steueramt bittet außerdem, von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und diese schriftlich – gerne per E-Mail – an die Gemeinde Ehningen zu richten.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Anfragen von uns in chronologischer Reihenfolge nach Eingangsdatum bearbeitet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Festsetzung der Grundsteuer 2025
Der Grundsteuerbetrag für 2025 ergibt sich aus dem Grundsteuerjahresbescheid 2025.
Bewahren Sie Ihren Grundsteuerbescheid sorgfältig auf.
Die im letzten Grundsteuerjahresbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder 01.07. bei Jahreszahlern gelten für das Jahr 2025 und später. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt zu diesen Terminen je ein Hinweis auf die Fälligkeit.
Der Grundsteuerhebesatz für 2025 beträgt für die
Grundsteuer A: 310 v.H. und für die
Grundsteuer B: 165 v.H.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde.
Widersprüche gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind ausschließlich an das Finanzamt Böblingen zu richten. Widersprüche gegen den Hebesatz oder festgesetzten Grundsteuer nimmt die Gemeinde Ehningen, Königstraße 29, ausschließlich in Schriftform durch postalische Zustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder persönlicher Abgabe im Steueramt entgegen. Einsprüche per E-Mail können wegen rechtlicher Formvorschriften nicht berücksichtigt werden.
Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Steuer trotz Widerspruch zu den Fälligkeitsterminen bezahlt werden muss!
Die Mitteilung von Anschriften- und Namensänderungen sowie die Information über falsche Grundstücksbezeichnungen kann per Brief an die Gemeinde Ehningen oder per E-Mail unter Angabe des Buchungszeichens an folgende Adresse erfolgen: grundsteuer(@)ehningen.de
Kontakt:
Das Steueramt steht Ihnen unter Tel. 07034/121-185 oder per E-Mail: grundsteuer@ehningen.de gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und diese schriftlich - gerne per E-Mail- an die Gemeinde Ehningen zu richten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bürgermeisteramt
- Steueramt -