Grundsteuer 2022
Die Grundsteuer wird reformiert und die Steuerwerte für alle Grundstücke neu bewertet. Die neuen Regelungen gelten zwar erst ab 2025 und in diesem Jahr wird die Grundsteuer noch nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen erlassen, doch müssen alle, die zum 1. Januar 2022 Besitzer/in eines Grundstücks einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Fortswirtschaft waren, im Zuge der Reform schon in diesem Jahr, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober, eine Steuererklärung an die Finanzverwaltung des Landes/Finanzamt abgeben (nicht an die Gemeindeverwaltung). Die Übermittlung der Erklärung muss elektronisch über das ELSTER-Portal erfolgen. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste - wie einen PC oder einen Internetzugang - oder den Umgang damit nicht gewohnt ist. Die Erklärungsvordrucke für Härtefälle werden ab dem 1. Juli beim örtlichen Finanzamt ausgehändigt. Daneben ist es möglich, dass Angehörige die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang übermitteln.
Benötigte Daten für die Grundsteuer B sind:
- das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss,
- die Grundstücksfläche,
- der Bodenrichtwert und
- ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.
Im Folgenden finden Sie verschiedene Informationsmaterialien und Links zur Grundsteuer 2022 und zur Grundsteuerreform, die Bodenrichtwerte sowie eine Hotline, über die Sie das Böblinger Finanzamt bezüglich des Grundsteuerbescheids 2022 und der Reform kontaktieren können.
Hinweis
Für die Abgabe der steuerlichen Feststellungserklärung sind die Bodenrichtwerte in Ehningen nötig. Diese sind seit dem 18. Juli 2022 veröffentlicht. Sie finden diese sowie die dazugehörige Karte im unteren Teil dieser Seite oder über folgenden Link:
Bodenrichtwerte Ehningen zum Stichtag 01.01.2022 (Werte als PDF, interner Link)
Bodenrichtwerte Ehningen zum Stichtag 01.01.2022 (Werte im BORIS BW-Onlineportal, externer Link)
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Hotline zur Grundsteuer
Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung steht Ihnen die hierfür eingerichtete Hotline des Finanzamts Böblingen unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: Telefonnummer: 07031 13-3101
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