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Energiekrise: Das müssen Sie wissen

Artikel vom 06.12.2022

Zur Energiekrise kursieren derzeit viele Informationen in der Öffentlichkeit. Hier finden Sie daher ein paar offizielle Informationen, welche die Gemeindeverwaltung für Sie von den Netzbetreibern und Behörden zusammengetragen hat.

Kommt eine Gasmangellage?

Ein klares Ja oder Nein gibt es hier laut Netze BW nicht. Dank eines bisher warmen Jahres seien die Gasspeicher in Deutschland gut gefüllt (zu 98,88 Prozent, Stand 29.11.), die Gasversorgung aktuell stabil. Die Höhe des Gasverbrauches in den kommenden Monaten hänge sehr stark von der Witterung ab. Zurzeit müssen wir daher von einer möglichen Gasmangellage ausgehen.

Was bedeutet eine Gasmangellage für mich?

Kommt es zu einer Gasmangellage, verpflichtet die Bundesregierung (Bundeslastverteiler) zuerst Industriekunden, ihren Gasbezug zu reduzieren oder auf Null zu senken. Ihr persönlicher Netzbetreiber arbeitet dabei stets eng mit dem Bundeslastverteiler zusammen. Auch wenn die sogenannten „geschützten Kunden“ (Privathaushalte oder soziale Einrichtungen) erst an zweiter Stelle in die Pflicht genommen werden, könne es, so die Netze BW, aus technisch nicht vermeidbaren Gründen, z.B. bei einem Druckabfall, zu Gasausfällen in Privathaushalten kommen.

Welchen Einfluss hat eine Gasmangellage auf die Stromversorgung?

Um die schwankende Leistung Erneuerbarer Energien auszugleichen, werden rund 14% des Stroms in unseren Netzen mit Gas erzeugt. Ein Gasmangel kann so auch zu einem Strommangel führen. Zudem raten wir dringend vom Kauf von Heizlüftern ab: Werden zu viele elektrisch betriebene Geräte zeitgleich genutzt, drohen Überlastungen des lokalen Stromnetzes und damit auch ein Stromausfall bei Ihnen Zuhause.

Wie wahrscheinlich ist ein Totalausfall der Gas- oder Stromversorgung?

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller hat in der ARD-Sendung „Maischberger“ am 29.11. bekräftigt, dass er nicht glaubt, dass die Bundesbürger in diesem Winter frieren müssen oder es zu weiträumigen Stromausfällen kommt. Ähnlich äußert sich die Transnet BW in Ihrer App „StromGedacht“: Statt unkontrollierten, flächendeckenden Stromausfällen seien stattdessen kontrollierte Abschaltungen, die zeitlich und regional begrenzt sind, ein realistisches Szenario, sollten Engpässe im Stromnetz auftreten.

Das heißt sowohl im Gas- als auch Stromnetz könnte es zu begrenzten Ausfällen im Rahmen kontrollierter Abschaltungen kommen.

Wie bereitet sich die Gemeindeverwaltung präventiv auf mögliche Ausfallszenarien vor?

Trotz der positiven Signale der Netzbetreiber bereitet sich die Gemeinde selbstverständlich dennoch präventiv auf mögliche Ausfallszenarien vor. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Landratsamt und den anderen Kommunen. Die Gemeindeverwaltung besitzt im Falle eines Gasmangels vier Liegenschaften, die nicht mit Gas beheizt und daher als "Wärmehallen" genutzt werden könnten: Das sind die Begegnungsstätte plus Kita in der Bühlallee, das Kinderhaus Moltkestraße und die Halle 2 auf der Schalkwiese. Zusätzlich genießt der Komplex rund um die Turn- und Festhalle laut Netzbetreiber einen besonderen Schutz und Vorrang bei der Versorgung mit Gas. Im Falle eines Stromausfalls bereitet sich die Verwaltung darauf vor, weiterhin funktionsfähig zu bleiben. Zentral wäre hierbei die Errichtung eines Notfalltreffpunkts für alle Ehninger als zentrale Anlaufstelle. Wichtig ist, dass der Notfalltreffpunkt wie auch in den anderen Kommunen nicht der Versorgung mit Lebensmitteln dienen würde. Die Notfalltreffpunkte würden stattdessen der Kommunikation und Organisation unseres Gemeinwesens dienen. Die Kommunikation mit den Rettungskräften und oberen Behörden liefe dann über Satellitentelefone und Funk, im Extremfall mit offiziellen Botengängen.

Was soll ich tun? - Stichwort Eigenvorsorge

Im Landkreis Böblingen stehen den knapp 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ca. 3.500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des THW gegenüber, die auch selbst mit ihren Familien von der Mangellage betroffen wären. Das bedeutet, dass auf 100 Personen selbst unter idealen Bedingungen nur ein Helfer kommt. Dass unter diesem Aspekt eine gewisse Eigenvorsorge gut ist, leuchtet ein. Professionelle Hilfe kann sich so auf die konzentrieren, die sie nötig haben.

Deshalb gibt es eine Empfehlung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, für alle möglichen Katastrophenfälle einen Vorrat für den Eigenbedarf für 10 Tage anzulegen. Diese Empfehlung ist nicht neu – es gibt die dazugehörige Liste im Netz seit Jahren; mit darauf stehen auch Dinge wie ein batteriebetriebenes Radio, Taschenlampen, eine autarke Kochmöglichkeit und andere Aspekte (www.bbk.bund.de). Die 10 Tage der Eigenvorsorge sollen dem Staat genug Zeit geben, die im Falle einer Katastrophe zusammengebrochenen Versorgungswege wiederherzustellen. Gerade ein Stromausfall hätte zum Beispiel erhebliche Auswirkungen auf unseren Alltag. Viele Dienste, die sonst selbstverständlich funktionieren, wären nicht mehr in Funktion. Fernsehen, Internet, Telefon und Mobilfunk fallen aus, aber auch die Wasserversorgung und Supermärkte wären betroffen. Ein zentrales Anliegen für Jeden wäre hier dann die eigene Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, wie Trinkwasser, Nahrungsmitteln oder auch mit nötigen Medikamenten.

Übrigens: Den eigenen Vorrat kann man über Tage und Wochen anlegen. So kann die Empfehlung zur Eigenvorsorge für alle funktionieren.

Was kann ich tun? - Stichwort Bedarfsgemeinschaften

Nicht alle Haushalte in Ehningen heizen mit Gas. Auch die Eigenvorsorge kann zum Teil gemeinsam angelegt werden. Bilden Sie daher frühzeitig private Bedarfsgemeinschaften, wenn in Ihrem persönlichen Umfeld diese Möglichkeit besteht.

Mitteilungsblatt Archiv

Nach Jahren archivierte Mitteilungsblätter der Gemeinde Ehningen

2021

Mitteilungsblatt 07. Januar 2021

Mitteilungsblatt 14. Januar 2021

Mitteilungsblatt 21. Januar 2021

Mitteilungsblatt 28. Januar 2021

Mitteilungsblatt 04. Februar 2021

Mitteilungsblatt 11. Februar 2021

Mitteilungsblatt 18. Februar 2021

Mitteilungsblatt 25. Februar 2021

Mitteilungsblatt 04. März 2021

Mitteilungsblatt 11. März 2021

Mitteilungsblatt 18. März 2021

Mitteilungsblatt 25. März 2021

Mitteilungsblatt 31. März 2021

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Mitteilungsblatt 29. April 2021

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Mitteilungsblatt 12. Mai 2021

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Mitteilungsblatt 02. Juni 2021

Mitteilungsblatt 10. Juni 2021

Mitteilungsblatt 17. Juni 2021

Mitteilungsblatt 24. Juni 2021

Mitteilungsblatt 01. Juli 2021

Mitteilungsblatt 08. Juli 2021

Mitteilungsblatt 15. Juli 2021

Mitteilungsblatt 22. Juli 2021

Mitteilungsblatt 29. Juli 2021

Mitteilungsblatt 05. August 2021

Mitteilungsblatt 12. August 2021

Mitteilungsblatt 19. und 26. August sowie 02. September erscheint nicht (Sommerpause)

Mitteilungsblatt 09. September

Mitteilungsblatt 16. September 2021

Mitteilungsblatt 23. September 2021

Mitteilungsblatt 30. September 2021

Mitteilungsblatt 07. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 14. Oktober 2021

Mitteilungsblatt 21. Oktober 2021

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Mitteilungsblatt 09. Dezember 2021

Mitteilungsblatt 16. Dezember 2021