Gewässerschau am 06.03.2023
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Ehningen ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für die Würm mit Nebengewässer. Deshalb führt die Gemeinde Ehningen am 06.03.2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Böblingen, sowie dem örtlichen Fischereirechtsinhaber, entlang der Würm eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Würm in Ehningen aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 06.03.2023 wird der Abschnitt zwischen Kläranlage und Markungsgrenze Ehningen/Altdorf besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Dabei ist es die Aufgabe folgende Sachverhalte zu überprüfen:
- Uferbewuchs
- Zustand der Ufer (z.B. Erosion)
- Ablagerungen (z.B. Gartenabfall)
- Uferverbauten (z.B. Ufermauern)
- Nicht genehmigte Bauwerke am oder im Gewässer
- Einleitungen
- Entnahmestellen (z.B. Pumpen)
- Abschwemmungen
- Die Gewährleistung des ungehinderten Wasserabflusses (Hochwasserabfluss)
Die festgestellten Missstände an den Gewässern wird die Gemeindeverwaltung protokollieren und die entsprechenden Verursacher beziehungsweise Verantwortlichen schriftlich auffordern in einem angemessenen Zeitrahmen diese zu beheben.
Die Gemeinde Ehingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger im Vorfeld ihr angrenzendes Ufer zu prüfen und eventuelle Beeinträchtigen und Gefahrenquellen zu beheben.
Für Rückfragen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Ehningen, Bauamt, Bauen und Liegenschaften, Susanne Black unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07034-121-104 oder per Mail.
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